PresseKat - Kurztipp: Strafe ohne Grenzen: Was Autofahrer im EU-Ausland beachten sollten

Kurztipp: Strafe ohne Grenzen: Was Autofahrer im EU-Ausland beachten sollten

ID: 1239210

(ots) - Strafe ohne Grenzen: Was Autofahrer im
EU-Ausland beachten sollten

- Neue Regelung zum Halterdatenaustausch zwischen EU-Staaten:
Bußgelder können nun grenzüberschreitend vollstreckt werden.
- In Deutschland wird der Fahrer zur Rechenschaft gezogen, in
anderen EU-Staaten haftet der Kfz-Halter.

Telefonieren am Steuer, zu schnell unterwegs oder über Rot fahren:
Diese Verkehrssünden können nicht nur in Deutschland teuer werden,
sondern auch im EU-Ausland. Bisher mussten deutsche Autofahrer nur
zahlen, wenn es zwischen den Ländern ein spezielles Abkommen gab.
Seit Mai dürfen EU-Staaten Halterdaten bei Verkehrsverstößen
untereinander austauschen. So können Bußgelder auch
grenzüberschreitend vollstreckt werden.
CosmosDirekt-Versicherungsexperte und Jurist Frank Bärnhof erklärt,
worauf Autofahrer im EU-Ausland achten sollten.

Andere Länder, andere Sitten

Wer im Ausland mit dem Auto unterwegs ist, kann aus Unwissenheit
schnell den einen oder anderen Fehler am Lenkrad machen. Wer zum
Beispiel in Österreich mehr als 50 Kilometer pro Stunde zu schnell
fährt, muss mit bis zu 2.180 Euro Strafe rechnen. "Reisende sollten
sich daher frühzeitig über die Verkehrsregeln informieren, die in
ihrem Urlaubsland gelten. Wenn man auf dem Weg dorthin durch andere
Länder fährt, sollte man auch da die Regeln kennen sowie sein
Fahrverhalten entsprechend anpassen. So lassen sich hohe Bußgelder
ganz einfach vermeiden", rät Frank Bärnhof.

Bei einem Bußgeldbescheid

Wenn nach dem Auslandsaufhalt ein Bußgeldbescheid im Briefkasten
landet, können Betroffene unter Umständen Einspruch einlegen. Dies
sollte aber gut überlegt sein, denn der Einspruch stoppt nicht das
Verfahren. "Nur wenn man nichts mit dem Verkehrsverstoß zu tun hat,
aber als Fahrzeughalter angeschrieben wird, kann man über einen




Einspruch nachdenken. In einem solchen Fall sollte der Rat eines
Rechtsbeistandes hinzugezogen werden. Ansonsten empfiehlt es sich,
den Bußgeldbescheid möglichst schnell zu begleichen, damit sich die
Strafe nicht erhöht", so Frank Bärnhof.

Bei Ãœbernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
Quellenangabe:
www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-halterdatenaustausch

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Datum: 16.07.2015 - 10:16 Uhr
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