(ots) - Wer verreist, bringt als Erinnerung gerne einen
Hauch Exotik mit nach Hause. Der Zentralverband Zoologischer
Fachbetriebe e.V. (ZZF) weist darauf hin, dass beliebte
Reisemitbringsel dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) und
damit strengen Handelsverboten unterliegen. Oft werden solche
Souvenirs im Urlaubsgebiet offen zum Kauf angeboten. "Dies ist
illegal, denn es gelten Tierschutz- und Tierseuchengesetze ebenso wie
internationale Artenschutzbestimmungen", warnt Norbert Holthenrich,
Präsident des ZZF. "Der Handel mit gefährdeten Pflanzen und Tieren
macht die biologische Vielfalt auf der Erde ärmer."
Laut Bundesamt für Naturschutz hat der Zoll im vergangenen Jahr an
deutschen Flughäfen bei etwa 1.000 Beschlagnahmen über 70.000
Gegenstände sichergestellt. Darunter waren beispielsweise lebende
Schildkröten, Steinkorallen, Elfenbeinschnitzereien, Erzeugnisse aus
Reptilienleder oder Orchideen. Für gefährdete Tier- und Pflanzenarten
benötigen Touristen eine offizielle Ausfuhrgenehmigung des
Urlaubslandes, zusätzlich ist häufig eine deutsche bzw.
EU-Einfuhrgenehmigung erforderlich. Ohne diese Dokumente drohen an
der Grenze die Beschlagnahme der Andenken und ein Bußgeld.
Mehr als 20.000 Tier- und Pflanzenarten sind derzeit weltweit in
ihrem Bestand gefährdet oder sogar von der Ausrottung bedroht.
Betroffen sind beispielsweise Papageien, viele Reptilien- und
Katzenarten, Käfer, Schmetterlinge, Riesenmuscheln und das bei uns so
beliebte Alpenveilchen.
Keine Hunde und Katzen aus dem Urlaub mitbringen
Aber auch bei wild lebenden Hunden oder Katzen, die Tierfreunde
aus Mitleid nach Deutschland mitnehmen möchten, ist Vorsicht geboten:
In vielen Urlaubsländern gibt es nach wie vor Tollwut. Deswegen
dürfen Hunde und Katzen nur in die Bundesrepublik eingeführt werden,
wenn sie mindestens 40 Tage vor Grenzübertritt gegen Tollwut geimpft
wurden. In der Europäischen Union ist der EU-Heimtierpass bei Hunden,
Katzen und Frettchen Pflicht, außerdem müssen alle Tiere mit einem
Mikrochip markiert sein. Den Heimtierpass mit eingetragener
Tollwutimpfung stellt der Tierarzt aus.
Dr. Fabian von Manteuffel, Tierarzt der Online-Tierpraxis des ZZF,
rät davon ab, Tiere aus dem Urlaub mitzubringen. In seiner Praxis
behandelt er regelmäßig Hunde, die aus dem südlichen Mittelmeerraum
stammen. Sie leiden an Leishmaniose oder Babeiose - Krankheiten, die
von Insekten übertragen werden. "Eine Behandlung ist häufig
langwierig und teuer", sagt von Manteuffel. Bevor man einen Hund
beispielsweise aus Spanien oder Portugal mitbringt, sollte dieser
noch am Urlaubsort untersucht und entwurmt werden. "Wir empfehlen,
keine Tiere mitzunehmen, sondern stattdessen Tierschutzprojekte vor
Ort zu unterstützen", sagt Holthenrich.
Hinweise zu Einreisebestimmungen und Tierkrankheiten in
Urlaubsländern gibt es unter www.petsontour.de
Welche Tiere und Pflanzen auf der Roten Liste der geschützten
Arten stehen, können Sie hier überprüfen: www.wisia.de
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