(ots) - Autos auf die Straße, Fußgänger auf den
Bürgersteig, Radfahrer auf den Radweg: Ganz so einfach ist es in
Deutschland nicht mehr. "Wenn keine Verkehrsschilder am Wegrand
stehen, dürfen Radfahrer seit 2010 auf der Straße fahren - selbst
wenn es einen Radweg gibt", so Karl Walter, Verkehrsexperte beim
Infocenter der R+V Versicherung in Wiesbaden. Er rät jedoch, aus
Sicherheitsgründen trotzdem möglichst den Radweg zu nutzen.
Vor fünf Jahren hob das Bundesverwaltungsgericht die generelle
Pflicht zur Benutzung von Radwegen auf. Ausnahmen bilden
unübersichtliche Stellen oder sonstige Straßenverhältnisse, durch die
Verkehrsteilnehmer in Gefahr geraten können. Dort dürfen Kommunen
weiterhin die runden blauen Schilder mit abgebildeten Rädern
aufstellen. Diese verpflichten Radfahrer dazu, den Radweg zu nutzen.
Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro
rechnen.
Ist ein Fahrradweg vorhanden, ist dessen Benutzung immer
empfehlenswert. "In Ausnahmefällen wie etwa bei zugeparkten oder
durch Glasscherben verschmutzten Radwegen kann es jedoch auf der
Straße ungefährlicher sein", so R+V-Experte Walter. "Dann aber
sollten Radfahrer schon aus Eigeninteresse besonders vor- und
umsichtig fahren." Sicherer sind die noch relativ seltenen
Fahrradstraßen, die meist ausschließlich Radfahrern vorbehalten sind.
Aber selbst wenn ein Zusatzschild den Autoverkehr erlaubt, gilt hier
eine Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30.
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