(ots) -
Experten aus den Projekten des Technologieprogramms "Smart Data -
Innovationen aus Daten" haben heute in Berlin auf ihren ersten
Fachgruppentreffen zu den Themen Recht und Sicherheit erste Ansätze
für eine adäquate Nutzung von Smart-Data-Technologien in der
Wirtschaft diskutiert. Die Fachgruppe Sicherheit unterstützt
Unternehmen bei der Gewährleistung der Sicherheit bei
datengetriebenen Diensten. Die Fachgruppe Rechtsrahmen sprach sich
für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung des bestehenden
Rechtsrahmens bezogen auf die aktuellen Herausforderungen im Bereich
Datenschutz aus.
Security first: Sicherheit für Smart-Data-Anwendungen
Smart Data - die intelligente Nutzung großer Datenmengen - besitzt
ein erhebliches wirtschaftliches Potenzial in Deutschland,
insbesondere weil kleine und mittlere Unternehmen (KMU) heute einen
viel besseren Zugang zu entsprechenden Technologien haben, als dies
noch vor ein paar Jahren der Fall war. Mit der verstärkten Einbindung
von Smart-Data-Technologien in die Wertschöpfungsketten der
Unternehmen müssen aber Sicherheitsstandards sowohl auf Anbieter- als
auch auf Anwenderseite weiterentwickelt und an die neuen Bedingungen
angepasst werden. Das Technologieprogramm Smart Data trägt diesen
Herausforderungen in den Fachgruppen Rechnung.
Prof. Jörn Müller-Quade, Direktor am FZI Forschungszentrum
Informatik und Leiter der Fachgruppe Sicherheit: "Wir stellen uns die
Frage, welches Maß an Sicherheit und Datenschutz bei der Verwendung
von Smart-Data-Technologien benötigt wird und wie dieses garantiert
werden kann. Wir arbeiten an mehrstufigen Sicherheitslösungen, die
entsprechend dem jeweiligen Grad an Sicherheitsanforderungen Angebote
liefern. So können wir sogar allen Beteiligten gerecht werden, selbst
wenn diese unterschiedliche Ansprüche und Anforderungen haben."
Dafür sind insbesondere einheitliche Regeln und Leitlinien für den
Umgang mit personenbezogenen Daten nötig, die nun von der Fachgruppe
entwickelt werden. Diese betreffen im Einzelnen den technischen
Datenschutz und die Unterstützung bei der Implementierung von
Datenschutzregeln in der eigenen Organisation.
Datenschutz für die Zugangsgesellschaft
Rechtliche Fragestellungen spielen beim Technologieprogramm Smart
Data eine zentrale Rolle. Durch eine frühzeitige Einbeziehung
aktueller rechtswissenschaftlicher Forschungsergebnisse wird eine
möglichst reibungslose spätere Überführbarkeit der entwickelten
Smart-Data-Innovationen in die Praxis gewährleistet. In der
Fachgruppe Rechtsrahmen werden dabei bestehende rechtliche Regelungen
hinterfragt sowie Konzepte für die Fortentwicklung des Rechtsrahmens
neu entwickelt.
Dr. Oliver Raabe, Direktor am FZI Forschungszentrum Informatik und
Leiter der Fachgruppe Rechtsrahmen: "Wir müssen von der aktuell
vorherrschenden Diskussion des Dateneigentums aus rechtlicher Sicht
dazu übergehen, dass wir vielmehr über rechtliche Konzepte zu dem aus
Daten stammenden veredelten Wissen nachdenken. Wir entwickeln daher
Ansätze, um das Rechtsprinzip 'Privacy by Design' weiterzuentwickeln
in Richtung 'Datenschutz für die Zugangsgesellschaft': Statt bei der
Technologieentwicklung die Frage zu stellen, ob Daten erhoben werden
oder nicht, brauchen wir eine allgemeingültige Rechtsgrundlage, die
den Schutz der Privatsphäre des Einzelnen gewährleistet, die Nutzung
der Potenziale von Smart Data aber nicht grundsätzlich ausschließt."
Ãœber Smart Data - Innovationen aus Daten
Mit dem Technologieprogramm "Smart Data - Innovationen aus Daten"
fördert das BMWi von 2014 bis 2018 insgesamt 13 Leuchtturmprojekte,
die den zukünftigen Markt von Big-Data-Technologien für die deutsche
Wirtschaft erschließen sollen, mit rund 30 Millionen Euro. Die
beteiligten Unternehmen und Organisationen bringen weitere 25
Millionen Euro auf, so dass das Programm über ein Gesamtvolumen von
etwa 55 Millionen Euro verfügt. Smart Data ist Teil der neuen
Hightech-Strategie und der Digitalen Agenda der Bundesregierung.
Weitere Informationen zum Smart-Data-Technologieprogramm finden
Sie unter www.smart-data-programm.de.
Pressekontakt:
Daniel Krupka
Smart-Data-Begleitforschung
c/o LoeschHundLiepold Kommunikation GmbH
Linienstr. 154, 10115 Berlin
Tel.: 030-4000 652-10
Fax: 030-4000 652-20
E-Mail: smartdata(at)lhlk.de
Internet: www.smart-data-programm.de