Bundesfamilienministerium - Todesstoß für Demokratie und Transparenz?
(pressrelations) -
Die despektierliche 100. Stiftungsratssitzung der Conterganstiftung
Pressemitteilung vom 16.7.2015
Eigentlich hätten die Conterganopfer Grund zur Freude, weil die 100. Stiftungsratssitzung der Conterganstiftung am 21.7.2015 in Berlin in den Räumen des Bundesfamilien-ministeriums stattfindet. Doch nun legen die Beamten des Ministeriums für diese öffentliche Stiftungsratssitzung einen Geschäftsordnungsentwurf vor, der in den Kreisen der Conterganopfer nur Wut und Empörung auslöst. Denn nach 40 Jahren Contergan-stiftungsarbeit sollen plötzlich nur noch die gefassten Beschlüsse und nicht mehr der Verlauf der jeweiligen Stiftungsratssitzung protokolliert werden. "Bislang konnten wir noch skandalöse Zustände in der Stiftung anhand der Verlaufsprotokolle nachweisen. Nachdem wir uns 2013 zum 3. Änderungsgesetz des Conterganstiftungsgesetzes mühselig Transparenz erkämpft haben, soll nun mit Protokollen, die nur noch die Beschlüsse zeigen, alles wieder rückgängig gemacht werden." sagt Andrea Kornak, Contergangeschädigte. Tatsächlich war es den Conterganopfervertretern im Rat der Conterganstiftung bis Mitte 2013 nicht erlaubt, die Conterganopfer frei zu informieren, weil Ministerialbeamte des Familienministeriums die Sitzungen angeblich zum Schutz persönlicher Belange der Conterganopfer stereotyp unter Ausschluss der Öffentlichkeit setzten. "Im Stiftungsrat werden keine persönlichen Fälle von Conterganopfern behandelt. Das ist Sache des Vorstands. Das Einzige was geschützt werden sollte, war das nebulöse Wirken der Ministerienvertreter im Stiftungsrat." sagt Andreas Meyer, seit mehr als 5 Jahren Conterganopfervertreter in der Stiftung. Seit 2009 können die 3 Bundesministerienvertreter aus dem Familien-, Arbeits- und Finanzministerium die 2 Conterganopfervertreter im Stiftungsrat jederzeit überstimmen. Nach dem Geschäftsordnungsentwurf sollen nun Enthaltungsstimmen wie Nein-Stimmen gewertet werden. Bis zur 95. Stiftungsratssitzung konnten die 2 Conterganopfervertreter eine eigenständige Mehrheit bilden, wenn sich die 3 Ministerienvertreter enthalten haben. Wenn zukünftig Enthaltungsstimmen wie Nein-Stimmen gewertet werden, dann können die 2 Conterganopfervertreter nur noch eine eigenständige Mehrheit bilden, wenn einer der 3 Ministerienvertreter mit ihnen stimmt. Meyer: "Das ist ein Todesstoß für Demokratie und unsere Mitwirkungsrechte in der Conterganstiftung!" Aber geradezu herabwürdigend empfinden es die Conterganopfer, dass die von ihnen gewählten Vertreter auf dieser 100. Stiftungsratssitzung über den sie entrechtenden Geschäftsordnungsentwurf des Bundesfamilienministeriums auch noch selber abstimmen sollen. Die Conterganopfer hoffen, dass dieser Geschäfts-ordnungsentwurf wegen der in diesem Jahr stattfindenden Evaluation des Contergan-stiftungsgesetzes aus Vernunftsgründen vor dieser Stiftungsratssitzung wieder zurückgezogen wird. "Wir müssen schon in dem Sumpf von Ministerium und Conterganstiftung die richtigen Fragen gestellt haben, wenn man uns derartig geringschätzig behandelt. Jedenfalls hätte ich nie gedacht, dass in einem von der SPD geführten Bundesministerium ein derart autokratisches und paternalistisches Demokratieverständnis möglich ist." sagt Andreas Meyer. Die Conterganstiftung untersteht der Aufsicht des Bundesfamilienministeriums.
Bitte lesen Sie die unten stehenden Informationen:
100. Stiftungsratssitzung der Conterganstiftung
Datum:Dienstag, den 21. Juli 2015
Uhrzeit:ab 11:00 Uhr
Raum:Besucherraum AE 09
Ort:Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Glinkastraße 24
10117 Berlin
Beachten Sie bitte, dass die 100. Stiftungsratssitzung der Conterganstiftung für jedermann öffentlich ist.
Informationen und Belege mit aktuellen Materialien erhalten Sie unter folgendem Link:
http://www.gruenenthal-opfer.de/Info_Meyer_100_StiftRatSitz_10_07_2015
Die lange Vorgeschichte zu den obigen Ereignissen und weitere skandalöse Vorkommnisse in der Conterganstiftung finden Sie in folgendem Dokument. Die am Anfang des folgenden Dokuments angegebenen Fundstellen dienen nur Belegzwecken. Sie sind aber zum Verständnis des Dokuments nicht notwendig:
http://www.gruenenthal-opfer.de/Abw_Mein_v_14_04_2015_Prot_StiftRat_09_12_2014
Eine Protestnote an mehrere Bundestagsabgeordnete zur 100. Stiftungsratssitzung finden Sie unter folgendem Link:
http://www.gruenenthal-opfer.de/Email_ProtNote_StiftRatSitz_11_07_2015
Bitte berücksichtigen Sie, dass wir ab dem 18.7.2015 nur auf dem Handy erreichbar sind:
0172 / 2905974
BCG - Bund Contergangeschädigter
und Grünenthalopfer e.V.
c/o Herr Andreas Meyer (1. Vorsitzender)
Dohmengasse 7 , 50829 Köln
Email: bcg-brd-dachverband(at)gmx.de
Webseite: www.gruenenthal-opfer.de
Mobil: 0172 / 2905974
Telefon : 0221 / 9505101
Fax: 0221 / 9505102