Deutsche Apotheker- und Ärztebank rechtskräftig zu Schadenersatz verurteilt - nach Hinweis des Oberlandesgerichts München nimmt die Bank ihre Berufung zurück
(firmenpresse) - München, 17.07.2015 Das Landgericht München I hatte mit Urteil vom 15.02.2015 die Deutsche Apotheker- und Ärztebank zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von € 13.275,00 verurteilt, weil die von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Klägerin anlässlich der Zeichnung einer Beteiligung am IVG ES Balanced nicht darüber aufgeklärt worden war, dass die Bank für die Empfehlung und darauf basierende Beteiligungszeichnung eine Vergütung erhalten würde. Gegen dieses Urteil hatte die Bank Berufung zum Oberlandesgericht München eingelegt. Nachdem das Oberlandesgericht München in der mündlichen Verhandlung vom 23.06.2015 unmissverständlich klargestellt hatte, dass die Berufung der beklagten Bank gegen ihre Verurteilung keine Aussicht auf Erfolg haben würde, nahm diese ihre Berufung zurück. Das Urteil des Landgerichts München I ist damit rechtskräftig.
Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, der die Anlegerin im gerichtlichen Klageverfahren vertrat, hat mit vielen Anlegern des IVG ES Balanced Kontakt, die sich von Ihrer Bank fehlerhaft beraten fühlen.
Grundsätzlich gilt, dass ein Anleger vor Zeichnung über die wichtigen Eigenschaften und Risiken des Anlageprodukts aufzuklären ist. Hierzu zählt auch das Vergütungsinteresse der Bank. Der Anleger muss darüber informiert werden, ob und in welcher Höhe die Bank für die Empfehlung und Zeichnung einer Beteiligung eine Vergütung erhält. Da sich das Vergütungsinteresse der Bank bei der IVG Euroselect Balanced Portfolio GmbH & Co KG nicht dem Emissionsprospekt entnehmen lässt, kann die Bank auch nicht damit gehört werden, der Anleger habe in der Beitrittserklärung angegeben, den Emissionsprospekt erhalten zu haben.
Vor dem Hintergrund dieser eindeutigen Rechtsprechung empfehlen die CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München, Berlin und Zürich allen Anlegern, die Anlageberatung, die zum Erwerb der Beteiligung führte, einer juristischen Überprüfung unterziehen zu lassen. War die Beratung fehlerhaft bzw. unvollständig, so kommen Schadenersatzansprüche des Anlegers gegen die beratende Bank in Betracht. Diese Ansprüche sind darauf gerichtet, den Anleger so zu stellen als hätte er die Beteiligung nicht gezeichnet. Der Anleger erhält also unter Anrechung erhaltener Ausschüttungen sein in den Fonds investiertes Kapital gegen Übertragung der Beteiligung auf die Beratungsgesellschaft zurück und kann sich somit seiner verlustbringenden Kapitalanlage entledigen. Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, der bereits zahlreiche dieser Fälle betreut, weist zudem darauf hin, dass die mit einer solchen Anspruchsprüfung und -durchsetzung verbundenen Kosten oftmals von Rechtsschutzversicherungen übernommen werden.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90; Mail: leitz(at)cllb.de Web: www.cllb.de