(ots) - Nach einem Unfall mit Personenschaden kommt es
manchmal auf jede Sekunde an. Je schneller die Rettungskräfte zum
Einsatzort kommen, desto größer ist die Überlebenschance der
Unfallopfer. Die Anfahrt zum Unfallort wird den Rettungs- und
Einsatzkräften jedoch immer wieder unnötig schwer gemacht. Der Grund:
Vielen Autofahrern ist nicht bewusst, dass sie bei Stau eine
Rettungsgasse für Polizei, Feuerwehr oder Notarzt bilden müssen. Eine
aktuelle Umfrage unter den ADAC-Mitgliedern bestätigt dieses Defizit,
denn nur gut die Hälfte der Befragten kennt die genaue Regelung. Der
ADAC sagt, was Autofahrer beachten sollten.
Wann muss eine Rettungsgasse gebildet werden? Bereits bei
stockendem Verkehr muss die Rettungsgasse gebildet werden. Daher ist
es wichtig, ausreichend Abstand zum Vordermann zu halten. Wenn die
Fahrzeuge bereits dicht auf dicht stehen, ist es meist nicht mehr
möglich, den Einsatzfahrzeugen nach links und rechts auszuweichen.
Wie funktioniert die Rettungsgasse?
Auf Autobahnen und Straßen mit mehreren Fahrstreifen je Richtung
weichen die Fahrzeuge auf der linken Spur nach links aus. Wer auf dem
mittleren oder rechten Fahrstreifen unterwegs ist, orientiert sich
nach rechts. Auf vierspurigen Autobahnen in Deutschland ist die
Rettungsgasse in der Mitte zu bilden.
Können die Rettungsfahrzeuge nicht den Standstreifen benutzen? Die
Standspur ist nicht an allen Autobahnen durchgehend ausgebaut oder
breit genug. Zudem könnten dort Pannenfahrzeuge stehen.
Wie bringe ich andere Autofahrer dazu, eine Rettungsgasse zu
bilden? Wer sich selbst vorschriftsmäßig verhält und den Weg
freimacht, ist für andere ein Vorbild.
Wie lange muss die Gasse offen gehalten werden? Da auf die Polizei
noch Notarzt, Feuerwehr oder Abschleppdienst folgen können, darf man
erst dann auf seine Fahrspur zurück, wenn sich der Stau auflöst.
Die "Rettungsgasse" ist im Juli 2015 Schwerpunktthema des ADAC im
Rahmen seiner Verkehrssicherheitsaktion "2015 - ja sicher!". Ziel der
Aktion ist es, das Verantwortungsbewusstsein jedes einzelnen
Verkehrsteilnehmers zu stärken und somit die Verkehrssicherheit in
Deutschland weiter zu verbessern. Umfangreiche Informationen zur
"Rettungsgasse" werden zudem unter www.adac.de/rettungsgasse vom Club
zur Verfügung gestellt.
Hinweis: Zu diesem Pressetext bietet der ADAC unter
www.presse.adac.de Grafiken sowie unter www.adac.de/tv einen Film an.
Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
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Andreas Hölzel
Tel.: +49 (0)89 7676 5387
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