(ots) - Anfang Juli 2015 wurden an die Anleger der Fonds POC
Eins, POC Zwei, POC Growth, POC Growth 2., POC Natural Gas 1 und POC
Growth 3 Plus jeweils ein Schreiben versandt, in welchem sie
aufgefordert werden, die Ausschüttung des Jahres 2013 binnen weniger
Tage zurück zu zahlen.
Anleger fragen sich, ob sie zahlen sollen oder sogar zahlen
müssen. Die Schreiben der POC-Fonds verbreitet den Anschein, als
stünde den Anlegern überhaupt keine andere Möglichkeit zu als zu
zahlen. Doch ganz so eindeutig ist Rechtslage nicht.
Um zu überprüfen, ob die konkrete Regelung den verschiedenen
juristischen Anforderung entspricht, muss der Gesellschaftsvertrag
genau geprüft werden.
Zudem stellt sich die Frage, ob die Sachlage bei der Ausschüttung
2013 überhaupt von den Regelungen im den jeweiligen
Gesellschaftsverträgen erfasst wird. Die Verträge der verschiedenen
POC-Fonds sind sehr ähnlich. Dort sind jeweils zwei Fälle geregelt,
in denen Ausgezahltes zurückgefordert werden kann. Zum einen können
von der Gesellschafterversammlung nicht genehmigte Auszahlungen
zurückgefordert werden. Bei der zur Debatte stehen Ausschüttung 2013
ist aber noch nicht über die Finanzen des Geschäftsjahres 2013
entschieden worden. Und auch die zweite vertraglich eingeräumte
Rückforderungsmöglichkeit ist mit einem Fragezeichen versehen. Es ist
geregelt, dass unvorhergesehener Liquiditätsbedarf bei der
Fondsgesellschaft ausreicht, um Auszahlungen zurückzufordern.
Allerdings besteht bei den POC-Fonds der Liquiditätsbedarf nicht bei
den Fondsgesellschaften, sondern bei der kanadischen
Objektgesellschaft, sodass auch die zweite vertragliche
Rückforderungsmöglichkeit nicht ganz genau passend.
Es verbleiben zumindest rechtliche Zweifel. Für die Anleger des
Fonds POC Growth ist die Entscheidung, ob sie zahlen müssen oder
nicht, daher in vielerlei Hinsicht alles andere als einfach. Wenn
Anleger nicht ohnehin ihre Ausschüttung an die POC Growth GmbH & Co.
KG zurückzahlen wollen, sollten sie prüfen lassen, ob tatsächlich ein
eine Rückforderung der Ausschüttungen rechtlich zulässig ist. Es
haben sich bereits zahlreiche Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll &
Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gewandt, um sich beraten zu
lassen. Die Kanzlei ist spezialisiert im Anlagerecht und gründet
derzeit eine Interessengemeinschaft der POC Anleger.
Kostenlose Erstberatung und Informationen finden POC Anleger hier:
www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/poc-proven-oil-canada-fonds
Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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