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Wer mit Flipflops Auto fährt, riskiert Versicherungsschutz / ADAC gibt Tipps, worauf Autofahrer im Sommer im Straßenverkehr achten müssen

ID: 1240503

(ots) - Wer sich im Sommer barfuß oder mit Flipflops ans
Steuer setzt, riskiert laut ADAC zwar kein Bußgeld - wenn es aber zu
einem Unfall kommt, können Gerichte das als Verstoß gegen die
Sorgfaltspflicht werten und ahnden. Auch die Versicherung kann dann
ihre Leistungen zumindest teilweise verweigern.

Badeutensilien wie Luftmatratzen oder Schlauchboote dürfen
generell auf dem Autodach befördert werden. Die Ladung muss jedoch
immer so gesichert sein, dass sie selbst bei Vollbremsungen oder
plötzlichen Ausweichmanövern nicht wegrutschen oder herunterfallen
kann. Wenn zum Beispiel ein Schlauchboot auf dem Autodach nicht
ausreichend gesichert oder gar nur festgehalten wird, droht ein
Bußgeld von 35 bis 60 Euro.

Wer auf der Fahrt zum nahe gelegenen Badesee mehr Mitfahrer
befördert als Sitzplätze im Auto vorhanden sind, muss mit einem
Bußgeld von 30 Euro rechnen. Denn auch auf kurzen Strecken gilt: Es
dürfen nur so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze im
Fahrzeugschein eingetragen sind.

Türen und Fenster sind bei parkenden Autos grundsätzlich zu
verschließen und müssen vor unbefugter Nutzung gesichert sein, sonst
droht ein Verwarnungsgeld von 15 Euro. Bleibt beim kurzfristigen
Parken das Fenster einen kleinen Spalt oder das Verdeck des Cabrios
offen, ist das rechtlich in Ordnung. Wird das Fahrzeug aber "offen"
am Flughafen geparkt und von der Polizei abgeschleppt und
sichergestellt, dann trägt der Halter die damit verbundenen Kosten.

Nicht jede Sonnenbrille eignet sich zum Autofahren: Zu dunkle oder
zu knallige Gläser können die Farben von Ampeln und Verkehrsschildern
verfälschen. Deswegen sollte die Tönung höchstens 75 Prozent
betragen.

Wer das Autoinnere und die Passagiere vor Sonneneinstrahlung
schützen will, muss beachten, dass nur die hinteren Fenster




verdunkelt werden dürfen. Ein Verkleben der hinteren Seitenscheiben
und der Heckscheibe ist nur mit einer zugelassenen Folie erlaubt. Die
Windschutzscheibe und die vorderen Seitenfenster müssen unbedingt
frei bleiben. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 90 Euro.

Zu diesem Text bietet der ADAC unter www.presse.adac.de ein Foto
und unter www.adac.de/tv einen Film an.



Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Tel.: ++49 (0)89 / 7676 5995
E-Mail: andrea.piechotta(at)adac.de


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Datum: 20.07.2015 - 14:25 Uhr
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Auto & Verkehr



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