(ots) - Wer schon einmal im Hochsommer in einem
unklimatisierten Gebäude gearbeitet hat, weiß, dass die Konzentration
bei brütender Hitze ziemlich leidet. In solchen Situationen hilft
neben ausreichender Flüssigkeitsaufnahme nur noch eine Klimaanlage.
Dabei wird unterschieden zwischen zentralen und dezentralen Anlagen.
Bei Letzteren hängt in jedem Büro eine ein- und ausschaltbare
Einheit, mit der sich die Temperatur regeln lässt. Bei den zentralen
Anlagen gibt es Teilklimageräte, die den Raum heizen und kühlen,
sowie Vollklimageräte, die zudem die Luftfeuchtigkeit regulieren.
Zudem können bei entsprechend vorhandenen Filtern Pollen oder andere
Schmutzpartikel aus der Luft herausgefiltert werden. Sie liefern die
beste Luftqualität.
Zusätzlicher Sonnenschutz von außen
Um Betriebskosten zu sparen, empfiehlt Thomas Boppard, Experte für
Gebäudetechnik bei TÜV Rheinland: "Wer in Büros eine Klimaanlage
betreibt, sollte zusätzlich für eine gute Abschattung sorgen. Hitze,
die gar nicht erst ins Gebäude gelangt, muss man auch nicht durch
technische Anlagen wieder nach draußen bringen." Dabei gilt es zu
beachten, dass Jalousien nur dann einen kühlenden Effekt haben, wenn
sie außen an den Fenstern montiert sind, nicht innen. Nachteil:
Außenliegender Sonnenschutz ist anfälliger zum Beispiel für
Sturmschäden. Zusätzliches Durchlüften der Büroräume empfiehlt sich
nur bei dezentralen Einheiten. Thomas Boppard: "Bei dezentralen
Anlagen sollte man ab und zu das Fenster öffnen, um die Raumluft
frisch zu halten. Bei zentralen Anlagen hat Lüften keinen Vorteil,
weil die Geräte selbst den Raum mit Außenluft versorgen."
Vorsicht vor Bakterien in der Raumluft
"Klimaanlagen arbeiten nur dann effizient, wenn sie regelmäßig
gewartet werden", weiß der Experte. Erfolgt keine ordnungsgemäße
Wartung mit Filterwechsel durch einen Fachbetrieb, steigt das Risiko,
dass sich Bakterien und Keime in der Anlage einnisten - und dann bei
laufender Anlage in die Raumluft gelangen. Außerdem schreibt die
Energieeinsparverordnung (EnEV) für Anlagen mit über zwölf Kilowatt
Nennleistung für den Kältebedarf alle zehn Jahre eine energetische
Inspektion vor, die zum Beispiel von TÃœV Rheinland vorgenommen werden
kann.
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