PresseKat - Betreuungsgeld ist verfassungswidrig

Betreuungsgeld ist verfassungswidrig

ID: 1240891

(ots) - Das Betreuungsgeld ist verfassungswidrig. Das hat
heute das Bundesverfas-sungsgericht entschieden. Hintergrund des
Urteils ist eine Normenkontrolle, die der Hamburger Senat angestrengt
hatte. Dabei prüft das Gericht, ob bei einem Gesetz Grundrechte oder
sonstige Verfassungsvorschriften eingehalten werden, auch wenn der
Kläger nicht direkt betroffen ist. Mit der Entscheidung der
Karlsru-her Richter liegt ein Rechtsanspruch auf die sogenannte
"Herdprämie" künftig im Ermessen der Länder.

Als erklärter Gegner des Betreuungsgeldes befürwortet der SoVD
inhaltlich die Entscheidung der Karlsruher Richter. "Eine Leistung
von monatlich 150 Euro für Eltern, die auf einen mit öffentlichen
Mitteln geförderten Betreuungsplatz für ihre Kleinkinder verzichten,
ist nicht sozial. Langfristig schadet diese Zuwendung mehr als sie
hilft", erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer. "Denn mit dem
finanziellen Anreiz werden gerade einkommensschwache Familien dazu
gebracht, auf frühkindliche Bildungs- und Förderungschancen zu
verzichten. Dies gilt insbe-sondere für die Spracherziehung. So
werden schon früh die Weichen für eine weitere Abwärtsspirale
gesetzt."

Dass mit dem aktuellen Urteil das Ermessen über einen
Rechtsanspruch auf das Betreuungsgeld nun auf die Länderebene
verschoben wird, ist deshalb aus Sicht des Verbandes nur wenig
zielführend. "So wird das Problem nur verlagert, aber strukturell
nicht an der Wurzel gepackt", befürchtet Bauer.

Der SoVD spricht sich seit langem mit Nachdruck dafür aus, die für
das Betreu-ungsgeld eingesetzten Mittel besser für den Ausbau
qualitativ guter öffentlicher Betreuungsplätze zu verwenden. Von
einem hochwertigen Betreuungsangebot mit gut ausgebildetem
Fachpersonal würden alle Familien in Deutschland gleich-ermaßen
profitieren, betont der SoVD-Präsident. "Zum Ausbau der




Kinderbetreu-ungsplätze in Deutschland bedarf es gewaltiger
Anstrengungen. Hier muss endlich mehr getan werden, um den sozialen
Langzeitfolgen mangelnder Förderung von Kindern von
Alleinerziehenden, aus einkommensschwachen Familien oder aus Familien
mit Migrationshintergrund entgegenzuwirken."

V.i.S.d.P.: Veronica Sina



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Veronica Sina
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Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -104
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Datum: 21.07.2015 - 10:48 Uhr
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