Grundlage des Seminars zum neuen Vergaberecht ist der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 30.04.2015 vorgelegte „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien 2014 – Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergModG)“.
Dieser Gesetzentwurf basiert auf den neuen EU-Richtlinien. Diese sind u.a. mit der Zielsetzung in Kraft getreten, Vergabeverfahren effizienter und flexibler zu gestalten sowie kleinen und mittelgroĂźen Unternehmen den Zugang zu Auftragsvergaben zu erleichtern.
Nachfolgend genannte EU-Richtlinien traten zum 17. April 2014 in Kraft:
•Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe (Richtlinie 2014/24/EU),
•Richtlinie über die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Richtlinie 2014/25/EU) und die
•Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen (Richtlinie 2014/23/EU).
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Richtlinien bis zum 18. April 2016 umzusetzen.
Das Bundeskabinett hat am 08.07.2015 den von Bundesminister fĂĽr Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, vorgelegten Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts verabschiedet.
Für den Herbst 2015 ist nunmehr das Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat vorgesehen. Im Anschluss daran ein Kabinettbeschluss zu den Verordnungen. Im Winter 2015/2016 ist dann die Zustimmung des Bundesrates vorgesehen, um ein Inkrafttreten der neuen Regelungen zum 18. April 2016 zu ermöglichen.
Insbesondere der 4. Teil des GWB wird bis dahin umfassend ĂĽberarbeitet und neu strukturiert. Er wird kĂĽnftig die Vorschriften der bisherigen VOL/A (Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen) sowie der bisherigen VOF (Vergabe freiberuflicher Leistung) enthalten.
Die Konzessionsrichtlinie wird in einer eigenständigen Rechtsverordnung über die Konzessionsvergabe umgesetzt. Die VOB/A (Vergabe von Bauleistungen) wird ebenfalls überarbeitet.
Zunächst wird dies nur die Vergaben oberhalb der Schwellenwerte betreffen (EU-weite Vergabe). Allerdings werden die Inhalte auch Auswirkungen auf die Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte haben.
Mit dem Seminar zum neuen Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergModG 2015 werden Sie über den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens sowie über die für 2016 in Aussicht gestellten Neuerungen informiert und in die Lage versetzt, ihre anstehenden Beschaffungen rechtsfehlerfrei an Hand der neuen Regelungen durchzuführen. Die Grundregeln jeder Vergabe – Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung – und die neuen strategischen Vergabeziele werden durch Praxisbeispiele erklärt.
(firmenpresse) - Teilnehmerkreis
•Öffentliche Auftraggeber, z.B. Planungsämter, Baubehörden, Vergabestellen
•Unternehmen, Architektur- und Ingenieurbüros, die sich um Aufträge bewerben wollen
•Leiter der Bereiche Einkauf/Wirtschaft, Führungskräfte, Juristen und Mitarbeiter, die sich mit Ausschreibungen beschäftigen und daher aktuelle Entwicklungen und Fragestellungen im Vergaberecht kennen müssen.
Programminhalt
•Grundlagen des Vergaberechts
• Systematik und Struktur
•Die Phasen des Vergabeverfahrens
•Vergaberechtsreform seit 2009
•Überblick über die EU-Vergaberichtlinien
•In-House-Geschäfte und Öffentlich-Öffentliche Partnerschaften
•Das neue GWB (4. Teil)
•Verfahrensarten
•Leistungsbeschreibung
•Eignung, Ausschlussgründe, Wertung
•Zuschlag
•Auftragsausführung und Ausführungsbedingungen
•Vertragsänderungen
•Kündigung öffentlicher Aufträge
•Die neue Vergabeverordnung
•Wesentliche Inhalte
•Erleichterte Vergaben u.a. im sozialen Bereich
•Elektronische Vergabe
•Strategische Vergabeziele
•VOL/A
•VOF
•Die neue Verordnung für Konzessionsvergaben
•Änderungen bei der Sektorenverordnung
•Die neue VOB/A, erster und zweiter Abschnitt
•Rechtsschutz
•Rüge, Nachprüfung, Schadensersatz
•Einstweiliger Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte
•Aktuelle Fragen und Rechtsprechungsentwicklungen
[ams] rechtsanwälte bieten anwaltliche Beratungsdienstleistungen, prozessuale Vertretungen und Schulungen in den Rechtsgebieten des
- Vergaberecht, dem
- privaten Baurecht, dem
- Architekten- und Ingenieurrecht, dem öffentliches Baurecht und dem
- Kommunalwirtschaftsrecht an.
[ams] rechtsanwälte beraten und begleiten öffentliche Auftraggeber bei der juristisch sicheren Konzeption und Abwicklung von Vergabeverfahren zur Beauftragung und Erbringung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen.
[ams] rechtsanwälte entwickeln für jedes Projekt die jeweils optimale Vergabestrategie und stellen sicher, dass die Vorgaben des europäischen und nationalen Rechts einschließlich der Landesvergabegesetze eingehalten werden, ebenso Auflagen im Falle einer öffentlichen Förderung.
[ams] rechstanwälte unterstützen Unternehmen bei der rechtssicheren Vorlage von Bewerbungen sowie Angeboten und prüfen Vergabeunterlagen auf mögliche Vergaberechtsverstöße.
[ams] rechsanwälte vertreten öffentliche Auftraggeber ebenso wie Bieter in Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren vor Vergabekammern, Vergabesenaten.
[ams] rechtsanwälte betreuen öffentliche Auftraggeber umfassend in allen Phasen eines Vergabeverfahrens. Priorität hat dabei die Einhaltung der maßgeblichen Vorschriften, wie beispielsweise das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A und B), die Vergabe-und Vertragsordnung für Liefer- und Dienstleistungen (VOL/A und B) sowie die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF).