(ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte stellt
sich entschieden gegen die aktuellen Pläne der bayerischen
Staatsregierung, Asylsuchende aus Staaten des Balkans zur
Abschreckung und zum Zweck ihrer schnellen Abschiebung in speziellen
grenznahen Aufnahmeeinrichtungen unterzubringen.
Eine Asylpolitik, in der Menschen nach ihrer Herkunft
kategorisiert und abgesondert werden, ist aus menschenrechtlicher
Perspektive deutlich zurückzuweisen. Eine Segregation nach Herkunft
verstößt gegen das menschenrechtliche Diskriminierungsverbot. Dass
das Asylrecht ein Individualrecht ist, das jedem einzelnen Menschen
zusteht, geht bei einem solchen Ansatz völlig verloren.
Ein menschenrechtlicher Ansatz in der Asylpolitik verlangt
angesichts der steigenden Zahl von Schutzsuchenden in Deutschland
Schritte, die in eine andere Richtung weisen: Dazu gehört, dass die
Strukturen für menschenwürdige Aufnahmebedingungen dringend ausgebaut
werden müssen. Um die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards im
Asylverfahren zu garantieren, ist insbesondere ausreichendes und
qualifiziertes Personal zur Bearbeitung der Asylanträge erforderlich.
Weitere Informationen:
Hendrik Cremer: Menschenrechtliche Verpflichtungen bei der
Unterbringung von Flüchtlingen. Empfehlungen an die Länder, Kommunen
und den Bund(Policy Paper No. 26). Berlin 2014 http://ots.de/yft8i
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