PresseKat - Schön/Weinberg: Union bedauert Verfassungswidrigkeit des Betreuungsgeldes / Union setzt sich weiter

Schön/Weinberg: Union bedauert Verfassungswidrigkeit des Betreuungsgeldes / Union setzt sich weiterhin für Wahlfreiheit ein

ID: 1240985

(ots) - Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen
Dienstag das vom Bund finanzierte Betreuungsgeld für
verfassungswidrig erklärt. Dazu erklären die Stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und der
familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus
Weinberg:

Nadine Schön:

"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bedauert die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts. Das Urteil nimmt Familien, die ihre
kleinen Kinder nicht in einer staatlich subventionierten Kita
betreuen lassen, eine wichtige familienpolitische
Unterstützungsleistung. Immer mehr Mütter und Väter haben das
Betreuungsgeld bezogen. Im 1. Quartal 2015 waren es mehr als 450.000.
Und viele dieser Eltern sind dringend auf die 150 Euro im Monat
angewiesen.

Das Gericht hat seine Entscheidung ausschließlich mit der
fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes begründet. Es hat
insbesondere keine Wertung über die Frage vorgenommen, ob es richtig
ist, dass Mütter und Väter, die ihre Kinder ausschließlich zu Hause
betreuen, dafür eine staatlich finanzierte Anerkennung erhalten.
Diesen Lebensentwurf akzeptiert und respektiert die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion genauso wie die Entscheidung von Eltern,
ihr Kind in einer Kita betreuen zu lassen. Daher war und ist für uns
das Betreuungsgeld ebenso ein Instrument der Wahlfreiheit wie es der
Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren ist.

Wir werden nun die Urteilsbegründung sorgfältig prüfen und
gemeinsam mit unserem Koalitionspartner überlegen, wie wir in
Ãœbereinstimmung mit der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung
zwischen Bund einerseits und Ländern andererseits Eltern weiterhin
optimal unterstützen und ihnen echte Wahlfreiheit ermöglichen
können."

Marcus Weinberg:




"Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat weitrechende
Folgen. Fast 500.000 Familien verlieren damit finanzielle
Unterstützung bei der Betreuung ihrer Kleinkinder. Nach diesem Urteil
wird der Bund zukünftig insgesamt weniger regeln und damit auch
weniger bezahlen können. Jetzt sind die Bundesländer selbst in der
Pflicht, die Familien aus ihrer Landeskasse zu unterstützen. Ob das
klagende Bundesland Hamburg und seine Verantwortlichen das Ende ihrer
Klage mit bedacht haben, scheint fraglich. Die große Beliebtheit des
Betreuungsgeldes sollte den Ländern zu denken geben. Sie sollten nun
entsprechende Angebote entwickeln, wenn sie Wahlfreiheit anstreben.

Mit dem Urteil sollte die ideologische Debatte zu Ende sein. Die
Eltern haben genug von Kampfbegriffen wie "Rabenmutter" oder
"Herdprämie" und genug von Vorschreibungen, wie Familie gelebt und
Kleinkinder betreut werden müssen.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsrechts wird sich auch auf
andere Gesetze und Gesetzesvorhaben, die einen Leistungsanspruch für
Familien und Kinder begründen, auswirken. Das Urteil wird
möglicherweise Diskussionen auslösen, ob derartige Regelungen oder
auch Zuwendungen des Bundes weiter erfolgen können. Sicher ist:
Verlierer sind die Familien. Ihnen ist es gleich, ob der Bund oder
das Land zahlt - in fast allen Bundesländern wird nun wohl niemand
zahlen. Jetzt sollte das Bundesland Hamburg, welches die Klage
geführt hat, offen legen, ob und wie es diese Familien aus ihren
eigenen Kassen finanziell unterstützt."



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Datum: 21.07.2015 - 12:48 Uhr
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