(ots) - Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über
das Betreuungsgeld erklärt Mario Ohoven, Präsident des
Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW):
"Das Bundesverfassungsgericht hat den Weg freigemacht für eine
bessere Vereinbarung von Beruf und Familie. Das Betreuungsgeld war
und ist hierfür der falsche Weg. Der unternehmerische Mittelstand hat
seit langem dessen Abschaffung gefordert und dafür plädiert, dass die
freiwerdenden Mittel in Höhe von jährlich bis zu 900 Millionen Euro
in bessere Betreuung vor Ort investiert werden.
Hier braucht es innovative und flexible Kinderbetreuungskonzepte,
insbesondere den Ausbau von Betriebskindergärten. Jeder Euro, der
hier zusätzlich zielgenau investiert wird, fördert die Vereinbarkeit
von Familie und Beruf. Darüber hinaus müssen gerade mittelständische
Unternehmen die Möglichkeit haben, bei der Kinderbetreuung
maßgeschneiderte betriebliche Vereinbarungen treffen zu können. Schon
heute bieten viele Mittelständler ihren Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern ein Home-Office oder eine flexible Arbeitszeitgestaltung
an.
Jedes Bundesland kann jetzt über ein eigenes Landesbetreuungsgeld
entscheiden. Die damalige Alternative zum Betreuungsgeld, einen
klugen Einstieg in ein modernes Bildungssparen zu ermöglichen, ist
aktueller denn je. Deutschland braucht endlich ein intelligentes
Bildungssparkonzept. Lebenslanges Lernen und eine gute
Weiterbildungsfinanzierung sind für den Mittelstand die Basis für
motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Bund und Länder sollten das Urteil jetzt zum Anlass nehmen, sich
grundsätzlich über neue Wege in der Familienförderung Gedanken zu
machen. Deutschland fördert derzeit rund 160 einzelne
familienpolitische Maßnahmen, Projekte und Aktionen mit insgesamt
mehr als 200 Milliarden Euro jährlich. Dennoch klafft nach wie vor
eine große Lücke bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hier
ist ein radikales Umdenken gefordert: Wir brauchen eine
Familienförderung aus einem Guss!"
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