(ots) - Am Mittwoch unterzeichneten Johannes Pfeiffer für
die Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie Michael Breitsameter und
Walter Krug von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke
(BAG BBW), einen neuen Rahmenvertrag. Dieser regelt u. a. die
Zusammenarbeit der Berufsbildungswerke (BBW) und der Bundesagentur
für Arbeit z.B. bei der Qualitätssicherung von Maßnahmen für junge
Menschen mit Behinderung in Berufsbildungswerken.
Sowohl BA als auch BBW leisten im Sinne der
UN-Behindertenrechtskonvention wichtige Beiträge für einen inklusiven
Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Sie unterstützen Menschen mit
Behinderung dabei, eine inklusive Ausbildung und Beschäftigung zu
realisieren. Mit dem neuen Rahmenvertrag bestätigen die BBW, dass sie
ihre Unterstützungsleistungen noch mehr an der individuellen
Situation der Menschen ausrichten werden. Berufsbildungswerke lassen
sich damit an ihrer Personenzentrierung, ihrer Teilhabe- und
Ergebnisorientierung messen.
Neben 26 Wochen Betriebspraktika wird die mit der Wirtschaft
"Verzahnte Ausbildung mit Berufsbildungswerken (VAmB)" zur
vorrangigen Regelleistung. Jungen Menschen soll durch besondere
Wohnkonzepte ein selbständiges Leben in der Nähe ihres sozialen
Umfelds ermöglicht werden. Zudem werden sie auch nach dem Abschluss
der Maßnahme noch ein halbes Jahr weiter begleitet und betreut.
BA und BAG BBW schaffen mit dem am 01.08.2015 in Kraft tretenden
Rahmenvertrag die Grundlage für ein qualitativ hochwertiges Angebot
der beruflichen Rehabilitation. Ziel ist, dass die BBW zukünftig in
ganz Deutschland für Berufseinsteiger die gleiche Qualität der
Leistungen erbringen.
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