PresseKat - Das Schlachten trächtiger Kühe darf nur in Ausnahmefällen erfolgen

Das Schlachten trächtiger Kühe darf nur in Ausnahmefällen erfolgen

ID: 1241447

Eigentlich ist es nahezu unvorstellbar. Landwirte lassen tragende Kühe schlachten? Zahlen, u.a. der Bundestierärztekammer, sprechen von bis zu 180.000 Schlachtungen trächtiger Milchkühe pro Jahr.

(firmenpresse) - Eigentlich ist es nahezu unvorstellbar. Landwirte lassen tragende Kühe schlachten? Zahlen, u.a. der Bundestierärztekammer, sprechen von bis zu 180.000 Schlachtungen trächtiger Milchkühe pro Jahr. Einem Verbot, tragende Kühe schlachten zu lassen, kann die AVA nur zustimmen, denn dieser „Tatbestand“ ist bisher weder im nationalen Recht noch im EU-Recht geregelt. Ausnahmen müssten jedoch möglich sein: z.B. könnten seuchenhygienische Gründe solche Ausnahme zulassen. Im Falle einer Tierseuche oder einer Bestandssanierung müssen unter Umständen alle Tiere den Betrieb verlassen und können auch nicht an andere Standorte verbracht werden. Ebenso kann eine schwere Erkrankung des Muttertieres aus Tierschutzgründen eine unmittelbare Tötung erfordern. In diesen Fällen sollte der Schlachthof vorher informiert werden, damit geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Leiden des Muttertieres und eventuell eine gezielte Tötung des Fötus erfolgen kann. Das ist insbesondere dann erforderlich, wenn das Kalb nach der Schlachtung bereits selbständig, da dann von „bewusster Sinnes- und Schmerzwahrnehmung“ des Neugeborenen ausgegangen werden kann.

Warum werden gravide Kühe geschlachtet? – Untersuchungen aus der Praxis
In mehreren durchgeführten Befragungen gaben mehr als die Hälfte der Tierhalter an, dass ihnen die Trächtigkeit nicht bekannt war; Fast 1/3 der tragenden Kühe war wegen der Diagnose Unfruchtbarkeit geschlachtet worden. Obwohl bei einer Vielzahl von Kühen (rund 40%) vor der Verbringung zum Schlachten Trächtigkeitsuntersuchungen durchgeführt wurden, ergab die Diagnose fälschlicherweise „Unfruchtbar“. Auch Arbeitsspitzen auf den Betrieben (z.B. Erntezeit) können Managementfehler zur Folge haben und tragende Kühe „versehentlich“ zum Schlachter schicken, um z.B. die Remontierungsrate zu erfüllen. Sehr häufig findet man auf den Schlachthöfen trächtige Kühe im 4 und 5. Trächtigkeitsmonat. Ursache hierfür könnte neben dem Halten gemischt geschlechtlicher Herden das Absenken der Frucht im 5/6. Trächtigkeitsmonat und die darauffolgende Fehldiagnose „nicht tragend“ sein. Auch könnten Kühe aus dem Viehhandel oder „Ausmastkühe“ eine Ursache unbekannter Trächtigkeit sein. Als weitere mögliche Gravidschlachtungen ergeben sich oft Krankheitsprobleme wie Mastitis, Klauenerkrankungen, Stoffwechselentgleisungen oder auch Euterverletzungen in einem frühen Stadium, aber auch eine Schlachtung aufgrund nachlassender Leistung, die mit einer Stoffwechselproblematik im Zusammenhang steht. Die in vielen Untersuchungen erhobenen Trächtigkeitsschlachtungen an unterschiedlichen Schlachtstätten liegen im Mittel bei rund 4-5%. Dies ist also kein Einzelphänomen, und man muss sich natürlich dieser Problematik annehmen. Die mögliche Schlachtung gravider Kühe muss begründet sein. Auch hier sollte man noch einmal klarstellen: Es geht bei der Gravidschlachtung um den Tierschutz des Muttertieres. Die Feten in den Gebärmüttern liegen in einer Art „Ruhezustand und Schlaf“. Schmerzen und Leiden der Feten treten nicht auf, wie Wissenschaftler versichern.




Die kürzlich veröffentlichten Zahlen von 180.000 Schlachtungen pro Jahr gravider Tiere sind viel zu hoch gegriffen (10% bzw. 180.000 Tiere pro Jahr) und entsprechen nicht der Realität. Untersuchungen von Frau Prof. Dr. Mechthild Freitag von der FH in Soest, die auf der 15. AVA-Haupttagung im März 2015 in Göttingen vorgestellt wurden, belegen dies. Allerdings müssen wir uns der Problematik verstärkt annehmen, um unnötige Leiden und Schmerzen der Muttertiere zu vermeiden. Über die Ausnahmen der Schlachtung trächtiger Tiere muss abgewogen werden. Eine grundsätzliche Ablehnung der Schlachtung gravider Mutterkühe ist falsch und geht in die falsche Richtung, denn hier wird schlichtweg der Schutz der Mutter vernachlässigt. Eine Gravidschlachtung muss eine medizinische Indikation voraussetzen. Um die versehentliche Schlachtung trächtiger Tiere zu verhindern, sind solche Managementfehler durch geeignete Dokumentationen und Untersuchungen zu vermeiden.

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Datum: 22.07.2015 - 13:08 Uhr
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