(ots) - Diesjähriger Erhöhungsbetrag bleibt für Bezieher
von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld ohne Auswirkung - Ab 2016
Anhebung um weitere zwei Euro - dann wird tatsächlich gezahltes
Kindergeld auf Leistungen angerechnet.
Das Kindergeld wird rückwirkend zum Januar 2015 um vier Euro pro
Kind erhöht. Für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld aus
der "Grundsicherung für Arbeitsuchende", bei denen Kindergeld auf den
Leistungsanspruch angerechnet wird, ändert sich 2015 nichts. Nach
gesetzlichen Regelungen ist der Erhöhungsbetrag von vier Euro in
diesem Jahr nicht anzurechnen. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt der
Nachzahlung.
Im Januar 2016 steigt das Kindergeld um weitere zwei Euro. Ab
diesem Zeitpunkt wird das Kindergeld in der tatsächlich gezahlten
Höhe auf die Leistungen der Grundsicherung angerechnet.
Kindergelderhöhung 2015:
Der Betrag für das erste und zweite Kind steigt von 184 auf 188
Euro, für das dritte Kind von 190 auf 194 Euro und für jedes weitere
Kind von 215 auf 219 Euro.
Kindergelderhöhung 2016:
Der Betrag für das erste und zweite Kind beläuft sich dann auf
jeweils 190 Euro, für das dritte Kind auf 196 Euro und für jedes
weitere Kind auf 221 Euro.
Weitere Informationen zum Kindergeld: http://www.arbeitsagentur.d
e/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/FamilieundKinder/KindergeldKi
nderzuschlag/index.htm
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