PresseKat - Menschenrechtsinstitut begrüßt Gemeinsamen Appell für einen einheitlichen, starken Diskriminierun

Menschenrechtsinstitut begrüßt Gemeinsamen Appell für einen einheitlichen, starken Diskriminierungsschutz in der EU

ID: 1241972

(ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt
den heute veröffentlichten Gemeinsamen Appell an die Bundesregierung,
ihre Blockade der 5. EU-Gleichbehandlungsrichtlinie aufzugeben und
sich für einen einheitlichen, starken Diskriminierungsschutz in der
Europäischen Union einzusetzen. Der Appell wird von deutschen und
europäischen Antidiskriminierungsstellen, Verbänden und NGOs
gemeinsam getragen.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte erklärt hierzu:

"Gerade angesichts der richtigen Entscheidung des deutschen
Gesetzgebers, im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von 2006
den Schutzbereich für alle Diskriminierungsmerkmale in allen
Lebensbereichen gleich auszugestalten - also nicht nur im
Arbeitsleben, sondern auch für die Bereiche soziale Vergünstigungen,
Bildung, Wohnungsmarkt, Versicherungen, Freizeitaktivitäten,
kulturelle Angebote und sonstige Gütern und Dienstleistungen -,
sollte Deutschland seine ablehnende Haltung auf EU-Ebene endlich
aufgeben und aktiv für einen hohen gemeinsamen Schutzstandard in der
EU eintreten.

Deutschland sieht offenbar kritisch, dass in dem
Richtlinienentwurf die Verweigerung angemessener Vorkehrungen für
Menschen mit Behinderungen explizit als eine Form von Diskriminierung
anerkannt ist. Dies ist jedoch bereits jetzt eine verbindliche
menschenrechtliche Vorgabe. Erst kürzlich wurde Deutschland vom
UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen dazu
aufgefordert, das Konzept der "angemessenen Vorkehrungen" in allen
Rechts- und Politikbereichen gesetzlich zu verankern. Dazu hatte sich
Deutschland mit der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention
bereits verpflichtet.

Diskriminierungsschutz ist ein Strukturprinzip der Menschenrechte.
Der Staat ist nicht nur gehalten, selbst keine diskriminierenden




Maßnahmen zu ergreifen; er muss im Rahmen seiner menschenrechtlichen
Schutzpflicht auch vor Diskriminierungen durch Private schützen. Das
Antidiskriminierungsrecht der EU ist deshalb keine willkürliche
bürokratische Vorgabe, sondern setzt die völkerrechtlich
verbindlichen Menschenrechtskonventionen um.

Deutschland sollte deshalb das Konzept "angemessene Vorkehrungen"
im Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verankern und auf EU-Ebene für
eine schnelle Verabschiedung der 5. EU-Gleichbehandlungsrichtlinie
eintreten."

Der Entwurf der 5. EU-Gleichbehandlungsrichtlinie (auch
horizontale Richtlinie genannt) wird in der EU seit 2008 verhandelt
und seit dieser Zeit maßgeblich von Deutschland blockiert. Die
Aufhebung dieser Blockade ist eine erklärte Zielsetzung sowohl der
EU-Kommission unter Jean-Claude Juncker als auch der gegenwärtigen
luxemburgischen Ratspräsidentschaft. Bislang gilt im Europarecht -
anders als im deutschen AGG - ein uneinheitlicher
Diskriminierungsschutz für verschiedene Diskriminierungsgründe - der
Schutz vor rassistischer Diskriminierung und
Geschlechterdiskriminierung gilt auch für den Zugang zu Gütern und
Dienstleistungen, während dies für Diskriminierungen aufgrund des
Alters, einer Behinderung, der sexuellen Orientierung und der
Religion und Weltanschauung nicht der Fall ist; für diese Merkmale
besteht Diskriminierungsschutz bislang nur im Arbeitsleben.

Weitere Informationen: Gemeinsamer Appell für europaweiten
Diskriminierungsschutz
http://ots.de/YvOU3

Entwurf 5. EU-Gleichbehandlungsrichtlinie
http://ots.de/y7VoN

Empfehlung des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit
Behinderungen (2015): http://ots.de/8TNnI (Ziffer 14)



Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon +49 30 25 93 59 14 * 0160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand(at)institut-fuer-menschenrechte.de


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  ROG: Aserbaidschanische Journalistin Khadija Ismajilowa unverzüglich freilassen ROG: Anklage gegen Al-Jazeera Journalisten fallenlassen
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 23.07.2015 - 11:03 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1241972
Anzahl Zeichen: 4170

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Menschenrechte



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Menschenrechtsinstitut begrüßt Gemeinsamen Appell für einen einheitlichen, starken Diskriminierungsschutz in der EU"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutsches Institut für Menschenrechte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Deutsches Institut für Menschenrechte