(PresseBox) - Zu Beginn des Jahres sind die Neuerungen in der Familienpflegezeit in Kraft getreten. Diese schufen einige Verbesserungen für pflegende Angehörige, sodass diese vielleicht häufiger die Pflege übernehmen. Für pflegende Angehörige stellt sich jedoch oft die Frage, wie sie während der Pflegezeit abgesichert sind. Müssen Versicherungsbeiträge nun selbst gezahlt werden? Wie können die Belastungen gemindert werden?
Das 1A Verbraucherportal zeigt unter https://www.1averbraucherportal.de/versicherung/pflegeversicherung/pflegezeit, welche Versicherungen während der Pflegezeit selbst getragen werden müssen und welche vielleicht sogar von der Pflegekasse übernommen werden. Ebenso gibt es Informationen zu folgenden Themen:
- Formen der Pflegezeit
- Details zur Familienpflegezeit
- Finanzierung der Pflegezeit
Nicht nur finanziell ist die Pflegezeit eine besondere Situation, auch psychisch bringt sie mit der Pflege eines Angehörigen viele Schwierigkeiten mit sich. Deshalb ist es wichtig, die finanzielle Situation zu entspannen. So bleibt beispielsweise eine familienversicherte Person auch während der Pflegezeit beitragsfrei krankenversichert. Desweiteren werden die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung in der Regel von der Pflegekasse übernommen. Lediglich die Beiträge zur Rentenversicherung müssen weiterhin selbst übernommen werden. Weiterhin muss eine Familienpflegezeitversicherung abgeschlossen werden, was auch der Arbeitgeber übernehmen kann.
Für die Pflegezeit selbst gibt es verschiedene Varianten, die auf dem 1A Verbraucherportal nachgelesen werden können. Insgesamt ist sie bis zu einem Zeitraum von vier Jahren möglich. Lediglich bei der Familienpflegezeit wird der Lohn anteilig weitergezahlt. Bei der normalen Pflegezeit oder der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung ist dies nicht der Fall. Die genauen Gesetzmäßigkeiten dazu können im "Gesetz über die Pflegezeit" und im "Gesetz über die Familienpflegezeit" nachgelesen werden.