PresseKat - Kfz-Steuer: Neue Regeln seit 2015 (FOTO)

Kfz-Steuer: Neue Regeln seit 2015 (FOTO)

ID: 1243069

(ots) -
Seit dem 12. Juni 2015 ist das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) in
Kraft, das Käufer von Elektroautos zehn Jahre von der Kfz-Steuer
befreit. Außerdem gilt ab 1. September für alle neu zugelassenen
Autos mit Benzin- oder Dieselmotor die strengere Abgasnorm Euro 6.

Elektroauto: Bis zu 10 Jahren Kfz-Steuer sparen

Autofahrer, die bis zum 31. Dezember 2015 einen Neuwagen mit
Elektromotor kaufen und erstmals zulassen, sind zehn Jahre lang von
der Kfz-Steuer befreit. Gleichzeitig wird die Kfz-Steuerbefreiung für
reine Elektroautos aller Fahrzeugklassen, die bereits seit dem 18.
Mai 2011 erstmals zugelassen wurden, von fünf auf zehn Jahre erhöht.
Die Kfz-Steuerfreiheit für jedes Fahrzeug wird grundsätzlich nur
einmal bewilligt. Bei einem Halterwechsel kann die Steuerbefreiung
übertragen werden, solange sie noch nicht abgelaufen ist.

Die Kfz-Steuer eines Elektroautos berechnet sich anhand des
zulässigen Gesamtgewichts. Bei einem Gesamtgewicht von beispielsweise
2,5 Tonnen fallen 74 Euro pro Jahr an. Dank dem
Elektromobilitätsgesetz (EmoG) spart der Fahrer unseres Beispielautos
740 Euro für zehn Jahre. Ab dem 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember
2020 gilt die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos nur noch für fünf
Jahre.

Diesel und Benziner: Höhere Kfz-Steuer durch strengere Abgasnorm

Für Käufer eines Neuwagens mit Benzin- oder Dieselmotor gelten ab
1. September 2015 strengere Abgasnormen, die sogenannte Euro 6. Das
heißt: Halter von Neufahrzeugen, deren CO2-Ausstoß über 95 g/km
liegt, müssen die CO2-Steuer zahlen. Diese bemisst sich laut
Kraftfahrsteuergesetz (KraftStG § 8) nach den Kohlendioxidemissionen
und dem Hubraum.

Abgesehen von der CO2-Steuer fällt für jeden Halter eines
Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor - ob Diesel oder Benziner, Neuwagen




oder älteres Fahrzeug - der Kfz-Steuergrundbetrag an. Dieser Betrag
berechnet sich nur nach dem Hubraum: Die entsprechende Zahl wird
durch 100 geteilt und bei einem Diesel mit 9,5 multipliziert, bei
Benzinern mit 2. Das Ergebnis ist der steuerliche Grundbetrag, der
jedem Autobesitzer einmal im Jahr automatisch vom Konto abgebucht
wird.

Aus beiden Beträgen - der CO2-Steuer und dem Kfz-Steuergrundbetrag
- setzt sich künftig die Kfz-Steuer für diesel- oder benzinbetriebene
Autos zusammen. Mit der neuen Abgasnorm Euro 6 wird daher die
Kfz-Steuer für Fahrzeuge, deren Erstzulassung ab September 2015
erfolgt, teurer.

Beispiele

Diesel:

- Für einen Mittelklassewagen, der im Jahr 2010 erstmals
zugelassen wurde und der bei 150 PS und 129 g/km CO2 ausstößt,
fallen insgesamt 208 Euro Kfz-Steuern pro Jahr an.
- Der Halter eines vergleichbaren Autos, das seine Erstzulassung
ab dem 1. Januar 2015 hatte , ebenfalls mit 150 PS und nur 117
g/km CO2 emittiert, muss 234 Euro Kfz-Steuer im Jahr zahlen.

Benziner:

- Der Besitzer eines Mittelklassewagens mit Erstzulassung im Jahr
2010 und 110 PS sowie einem CO2-Ausstoß von 134 g/km zahlt 52
Euro Kfz-Steuer im Jahr.
- Für einen ähnlichen Wagen mit Erstzulassung ab dem 1. Januar
2015, 105 PS und einem CO2-Ausstoß von nur 114 g/km werden jedes
Jahr 62 Euro Kfz-Steuer fällig.

Eine anschauliche Ãœbersicht zum Thema Kfz-Steuer 2015 gibt unsere
Infografik http://ots.de/ow9iw.

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Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
ist mit mehr als 850.000 Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen
Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Die VLH stellt außerdem
die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater: Von drei
zertifizierten Beratern aller Lohnsteuerhilfevereine sind zwei von
der VLH. Gegründet im Jahr 1972, erstellt die VLH für ihre Mitglieder
die Einkommensteuererklärungen im Rahmen der gesetzlichen
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Datum: 27.07.2015 - 11:22 Uhr
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