(ots) -
- Das Oberlandesgericht Hamburg hat keine Entscheidung im Fall
gegen Foodwatch gefällt. Das Urteil wird voraussichtlich am 01.
September 2015 bekannt gegeben.
- Foodwatch-Kampagne verkennt erhöhtes Cholesterin als
Risikofaktor für Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Unilever bleibt im Verfahren gegen die sogenannte
Verbraucherorganisation Foodwatch siegessicher. Heute fand vor der
Pressekammer des Oberlandesgerichts Hamburg eine mündliche
Verhandlung statt. Ein Urteil wird das Gericht voraussichtlich am 01.
September 2015 verkünden. In erster Instanz hatte das Landgericht
Hamburg die Klage von Foodwatch gegen Unilever klar abgewiesen.
Demnach darf das Unternehmen auch in Zukunft die Aussage des
renommierten Wissenschaftlers auf dem Gebiet der
Fettstoffwechselstörungen, Prof. Klör, nutzen. Dies wollte Foodwatch
Unilever untersagen und ist damit gescheitert. Während der heutigen
mündlichen Verhandlung hat das Oberlandesgericht Hamburg angedeutet,
dass es in seinem Urteil dieser Argumentation folgen wird.
Becel pro.activ als sicher bewertet
Prof. Klör hatte in einem Statement festgestellt, dass aus
wissenschaftlicher Sicht für den Verzehr
Pflanzensterin-angereicherter Produkte keine Hinweise auf
Nebenwirkungen vorliegen. Pflanzensterin-angereicherte Produkte wie
Becel pro.activ sind ein gutes Konzept, um den Cholesterinspiegel zu
senken und so einen Betrag zu leisten, einen Risikofaktor für
Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu reduzieren.
Erhöhtes Cholesterin ist Risikofaktor für
Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Wie wichtig das Thema Cholesterin ist, zeigen Daten aus dem
Bundesgesundheitsbericht des Robert Koch Instituts von 2013. Demnach
haben mehr als 70 Prozent der deutschen Bevölkerung ab 45 Jahren
einen Cholesterinspiegel über 190 mg/dl, also einen überhöhten
Cholesterinspiegel. Dieser gilt als ein wesentlicher Risikofaktor für
Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Todesursache Nummer 1 in Deutschland. So
sind im vergangenen Jahr 40 Prozent der Todesfälle in Deutschland auf
ein Herz-Kreislauf-Leiden zurückzuführen. Pro Jahr bekommen 280.000
Deutsche einen Herzinfarkt, etwa 52.000 erliegen dessen Folgen.
Diese Fakten hat Foodwatch im Rahmen einer Kampagne, die wie
gewohnt auf eine Skandalisierung der Lebensmittelbranche,
Schlagzeilen und eine öffentlichkeitswirksame Werbung für den Verein
zielt, vollkommen ignoriert.
Zu Becel pro.activ
Becel pro.activ Produkte sind ideal für Menschen, die ihren
überhöhten Cholesterinwert aktiv senken möchten. Die Produkte
enthalten besonders viele zugesetzte, natürliche Pflanzenstoffe -
sogenannte Pflanzensterine. Diese Pflanzensterine können bei einer
Aufnahme von ca. 2g den Cholesterinspiegel nachweislich in nur 2-3
Wochen um 7 bis 10 Prozent senken. Um Becel pro.activ auf den Markt
zu bringen, war eine Zulassung nach der EU Novel Foods Verordnung
erforderlich. Becel pro.activ war das erste Lebensmittel, das nach
dem aufwendigen Verfahren, welches eine ausführliche Prüfung der
Sicherheitsstudien beinhaltet, zugelassen wurde. Darüber hinaus haben
die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie
andere Behörden weltweit die Sicherheit von Pflanzensterinen anhand
der vorliegenden Studien beurteilt und deren Verzehr als sicher
bewertet, z. B. die FDA in den USA.
Pressekontakt:
Unilever Deutschland
Konstantin Bark
T: +49 40 3493 1164
E: mediarelations.de(at)unilever.com