PresseKat - Mietminderung wegen Wohnungsmängeln – des Mieters ultimative Waffe

Mietminderung wegen Wohnungsmängeln – des Mieters ultimative Waffe

ID: 124370

(firmenpresse) - Doch oft ist sie stumpf, denn die behaupteten Mängel sind bei weitem nicht immer minderungsfähig.

In seinem Buch „Das Geheimnis der feuchten Wand – Mietminderung“ zeigt Fachbuchautor Thomas Trepnau, wie Vermieter sich vor Mietminderungen schützen.

Regensburg. – Immer häufiger sehen sich Vermieter mit Mietminderungen konfrontiert
„Mieter behaupten Mängel oder Fehler an der Mietsache entdeckt zu haben und mindern deshalb die Miete. Doch nicht jeder Wohnungsmangel berechtigt zur Mietminderung.“, so Thomas Trepnau.
Der Autor, dessen fachkundiger Rat schon vielen hundert Vermietern geholfen hat, zeigt in seinem Buch, welche Vorkehrungen getroffen werden können, um Mietminderungen zu vermeiden.

So läuft der Mieterverein ins Leere
Bereits bei Abschluss des Mietvertrages und der Erstellung des Übergabeprotokolls werden die Weichen gestellt. Fallstricke können leicht umgangen werden. „Das Risiko, Opfer eines Mietminderungsanspruches zu werden, kann jeder Vermieter erheblich reduzieren“, so Thomas Trepnau, „andernfalls kann eine Mietminderung bis zu 100 % der Miete auffressen.“
Wie sich Vermieter schützen, so der Autor, ist in seinem Buch beschrieben. „Befolgen Sie einfach nur Schritt für Schritt von dem, was dort steht. Mehr brauchen Sie nicht zu tun.“

Um wie viel Prozent darf gemindert werden?
Es gibt keine allgemein gültigen Regeln über die Höhe der Mietminderung. Sie muss angemessen sein. Je stärker sich der Mangel auswirkt, desto mehr kann der Mieter die Miete kürzen. Einen Anhaltspunkt zur Berechnung der Höhe der Mietminderung liefert die sogenannte „Hamburger Tabelle“. In ihr ist für jeden Raum in der Wohnung ein Wert festgelegt, der den Wohnwert in Prozenten ausdrückt. Diese Tabelle ist Bestandteil des Buches.

Mietminderungstabelle
Befindet sich ein Bordell im Haus, kann bis zu 30% gemindert werden. Lässt sich das Wohnzimmer nur bis durchschnittlich 15 Grad Celsius erwärmen, sind ebenfalls 30% Mietminderung möglich. Fällt die Heizung während der Heizperiode komplett aus, so sind Mietminderungen sogar bis zu 100% möglich.




„Von „A“ wie Abwasser, bis „Z“ wie Zugluft sind alphabetisch sortiert über 100 Einzelfälle beispielhaft mit der jeweiligen Minderungsquote in der beigefügten Mietminderungstabelle angeführt“, so der Autor. „Schauen Sie dort einfach nach, wenn es erforderlich wird.“

Vermieter-Tipps Schlag auf Schlag
Themen wie Schimmelbildung, feuchte Wände, Lärm, Heizungsausfall, undichte Fenster und vieles mehr werden im Buch ausführlich beleuchtet. Wichtige Informationen über die Entstehung und Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden werden geliefert. Der Autor zeigt, wie auch der Mieter zur Vermeidung von Mängeln in die Pflicht genommen werden kann, und welche Konsequenzen ihm drohen, wenn er diese Pflichten ignoriert.

„Schützen Sie sich als Vermieter – schließlich geht es um Ihr Geld.“ Dieser Rat kommt aus berufenem Munde. Thomas Trepnau hat bundesweit hunderte von Seminaren für tausende von Teilnehmern durchgeführt. Unzählige Male hat er gemeinsam mit seinen Teilnehmern deren Probleme diskutiert und Lösungen gefunden.

Mieteinnahmen zu 100 Prozent sichern
„Mein Ziel war es, alle nötigen Schritte leicht nachvollziehbar zu beschreiben“, erklärt Thomas Trepnau. Deshalb habe er sich um klare, leicht verständliche Worte bemüht. Das Resultat spricht für sich: „Jeder Vermieter kann nach der Lektüre schnell und sicher einschätzen, ob eine Mietminderung berechtigt ist und wie er die unberechtigte Mietminderung abwehrt.“
Kein Vermieter braucht auf seine rechtmäßigen Ansprüche verzichten.

Nützliche Werkzeuge im Paketset
Das Buch mit kostenloser CD-Rom ist im Buchhandel erhältlich, bei allen bekannten Online-Buchshops und auf der Homepage des Autors.
Die kostenlos mitgelieferte CD-ROM beinhaltet nützliche Werkzeuge wie einen praxisbewährten Mietvertrag, einen Musterbrief zur Zurückweisung der Minderung, ein Übernahme- und Übergabeprotokoll sowie einen Formulierungsvorschlag zur Kleinreparaturklausel.

Außerdem von Thomas Trepnau erschienen:
Mehr Moneten mit Mieterhöhung
und
Rechne mit Deinem Mieter ab – Betriebskosten, die zweite Miete.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Das Unternehmen Thomas Trepnau mit Sitz in Regensburg bietet individuell zugeschnittene Firmentrainings sowie Grundlagenseminare bei Veranstaltern wie den Industrie- und Handelskammern und der Deutschen Immobilien-Akademie für Vermieter, Hausverwalter, Eigentümer, Makler, Immobilienfinanzierer und andere Immobilienunternehmen an. Außerdem erscheinen im Verlag des Unternehmens regelmäßig Ratgeber - Bücher zu den Seminarthemen. Durch die Kombination von Büchern, Trainings, Schulungen und Seminaren bietet Thomas Trepnau seinen Kunden optimale Lösungen zu günstigen Preisen und garantiert so gleichzeitig hohe Qualität in Hinsicht auf Aktualität und praktischer Anwendbarkeit. Die Schulungen und Seminare werden deutschlandweit durchgeführt.



PresseKontakt / Agentur:

V.i.S.d.P. und Ihr Ansprechpartner:
Thomas Trepnau
Postfach 101028
93010 Regensburg
E-Mail: info(at)trepnau.net
http://www.trepnau.net



drucken  als PDF  an Freund senden  Arbeitsrecht Dresden und Dippoldiswalde – RA Horrion: Widerrufliche Freistellung berechtigt Arbeitgeber nicht zur Anrechung von Resturlaub Vorsicht beim unaufgeforderten Versenden von Werbe-Emails!
Bereitgestellt von Benutzer: Trepnau
Datum: 14.02.2010 - 12:07 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 124370
Anzahl Zeichen: 4363

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Thomas Trepnau
Stadt:

Regensburg



Kategorie:

Rechtsberatung (gewerblich)


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 14.02.2010

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Mietminderung wegen Wohnungsmängeln – des Mieters ultimative Waffe"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Thomas Trepnau (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Legionellenrüfung nicht vergessen ...

(NL/6425046648) In Zeiten schwelender Krisen und niedriger Zinsen etablieren sich Sachwerte zur Vermögenssicherung. Immobilien sind als Kapitalanlage gefragt wie seit Jahren nicht mehr. Nur wenige wissen, was es bedeutet, in Deutschland, einem Land ...

Lohnt sich Betongold noch? ...

(NL/9868510138) Es gilt nun bei einer Investitionsentscheidung, nicht zuletzt wegen der inzwischen deutlich gestiegenen Immobilienpreise, mehr Faktoren zu berücksichtigen, als dies noch vor drei Jahren der Fall war. Nachdem das Kaufinteresse an Imm ...

Gibt es Schnäppchen in der Zwangsversteigerung? ...

(NL/4282541061) Es gibt zwei verschiedene Arten von Zwangsversteigerungsverfahren: Die Zwangsversteigerung, weil der Eigentümer seine Schulden nicht mehr bezahlen kann. Die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft. Wenn mehrere Eigentüme ...

Alle Meldungen von Thomas Trepnau