PresseKat - NOZ: Nachricht zu Klagewelle gegen Kontrollgebühren

NOZ: Nachricht zu Klagewelle gegen Kontrollgebühren

ID: 1243867

(ots) - Klagewelle gegen neue Kontrollgebühren in
Niedersachsen

Verwaltungsgerichte verzeichnen Hunderte Verfahren - Deutscher
Verband Tiernahrung: Zahl wird weiter zunehmen

Osnabrück. Die umstrittene Änderung der Gebührenverordnung für die
amtliche Lebensmittel- und Futtermittelkontrolle in Niedersachsen hat
eine Klagewelle ausgelöst. Mehrere Hundert Verfahren sind bei den
Verwaltungsgerichten im Land anhängig, berichtet die "Neue
Osnabrücker Zeitung" (Mittwoch). Im April 2014 war eine entsprechende
Reform in Kraft getreten, nach der Betriebe auch für anlasslose
Kontrollen eine Gebühr zahlen müssen. Gegen entsprechende Bescheide
hatten die Unternehmen laut "NOZ" seitdem reihenweise geklagt.

So sind laut einer Umfrage der Zeitung allein beim
Verwaltungsgericht Oldenburg rund 400 Verfahren anhängig, bei den
Verwaltungsgerichten in Osnabrück und Hannover sind es jeweils 100.
In Stade sollen es 20 sein. Lüneburg und Göttingen zählten sechs
beziehungsweise sieben Verfahren. Wie die "NOZ" weiter berichtet,
soll zunächst in drei Pilotverfahren am Verwaltungsgericht Oldenburg
entschieden werden. Das Urteil habe dann maßgeblich Einfluss auf die
restlichen Klagen. In den drei Fällen werde die mündliche Verhandlung
am 8. September fortgesetzt.

Peter Radewahn, Geschäftsführer beim Deutschen Verband Tiernahrung
(DVT), sagte: "Wir gehen von einem Erfolg aus, sind uns aber im
Klaren darüber, dass sich die Angelegenheit nicht bereits nach der
ersten Instanz geklärt hat." Das zuständige Agrarministerium sei
selbst schuld an der jetzigen Klagewelle, so der Verbandsvertreter.
"Wir hätten das gerne im Zuge eines einzigen Musterverfahrens
geklärt, das hat das Ministerium abgelehnt. Uns bleibt nichts anderes
übrig, als jeden einzelnen Kostenbescheid per Klage zu bekämpfen."
Die Zahl der Klagen werde noch zunehmen. Laut Radewahn hätten




einzelne Betriebe seit April vergangenen Jahres Gesamtausgaben von
bis zu 150 000 Euro durch die neuen Kontrollgebühren.



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Datum: 29.07.2015 - 05:00 Uhr
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