(ots) -
- Deutsches Honoraranlageberatungsgesetz seit einem Jahr in Kraft
- Honorarberatung bleibt gegenüber Provisionsberatung
benachteiligt
- Erfahrungen aus Großbritannien zeigen stärkere Professionalisierung
nach Provisionsverbot
Das Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung und Regulierung einer
Honorarberatung über Finanzinstrumente
("Honoraranlageberatungsgesetz") jährt sich am 1. August 2015 zum
ersten Mal. Aus Sicht von Karl Matthäus Schmidt, Vorstandschef der
auf Honorarberatung spezialisierten quirin bank AG in Berlin, ist das
Gesetz nur ein erster Schritt zur Stärkung der unabhängigen
Finanzberatung in Deutschland: "Das Honoraranlageberatungsgesetz war
ein wichtiger Schritt, um den Boden für die Honorarberatung in
Deutschland zu bereiten. Das Gesetz stärkt die unabhängige
Finanzberatung. Gleichzeitig hat sich aber gezeigt, dass das Gesetz
in einigen wichtigen Punkten zu kurz greift."
"Einbeziehung sämtlicher Anlageprodukte in das Gesetz"
Insbesondere kritisiert Schmidt, dass das Gesetz noch nicht auf
sämtliche Anlageprodukte angewendet wird: "Nach wie vor umfasst die
Honorarberatung keine Versicherungen - für Anleger, die sich
ganzheitlich unabhängig beraten lassen möchten, ist dies schwer
nachvollziehbar. Wir begrüßen jedoch die Initiative des
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, auch bei der
Beratung über und der Vermittlung von Versicherungen die
Honorarberatung gesetzlich zu verankern." Zudem sei es ein positives
Signal, dass die Bundesregierung am 15. Juli 2015 den von
Bundesminister Heiko Maas vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur
Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschlossen hat. Der
Gesetzentwurf sieht unter anderem die Einführung des
Honorar-Immobiliardarlehensberaters vor. Damit soll eine Alternative
zu einer Beratung auf Provisionsbasis im Bereich der
Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge geschaffen werden.
"Honorare müssen für Anleger steuerlich absetzbar sein"
Für Anleger sind Honorare weiterhin nicht steuerlich absetzbar,
was ein großer Nachteil für die Honorarberatung ist. "Die steuerliche
Gleichstellung von Honoraren und Provisionen ist zwingend zu regeln.
Heute wirken sich Provisionen steuermindernd auf die Abgeltungssteuer
aus, Honorare dagegen nicht", erklärt Schmidt.
Problematisch sei nach Ansicht von Schmidt auch, dass es zwar die
geschützten Bezeichnungen "Honorar-Anlageberater" oder
"Honorar-Finanzanlagenberater" gebe, der Begriff "Honorarberater"
aber ungeschützt sei. Für Verbraucher sei daher überhaupt nicht klar,
was sich hinter dem jeweiligen Begriff verberge. "Wir brauchen eine
klare Bezeichnungspflicht, die es dem Verbraucher ermöglicht, das
jeweilige Vertriebsmodell unmittelbar zu erkennen. Deshalb plädiere
ich dafür, dass sich provisionsvergütete Berater als Vermittler
ausweisen und sich nur echte Honorarberater als Berater bezeichnen
dürfen", sagt Schmidt.
Dass die Zahl der bei der BaFin registrierten
Honorar-Anlageberater und auch der bei den Industrie-und
Handelskammern (IHK) verzeichneten Honorar-Finanzanlagenberater nur
gering ist, hat nach Ansicht von Schmidt mit den benannten Nachteilen
des Gesetzes zu tun.
"Großbritannien zeigt: Ein Provisionsverbot führt zu einer
Professionalisierung der Finanzberatung"
In Großbritannien sind Provisionen bei Vorsorge- und
Investmentprodukten für Makler bereits 2013 im Rahmen der Retail
Distribution Review (RDR) verboten worden. Nach einer von der
britischen Finanzbehörde FCA Ende 2014 veröffentlichten Untersuchung
haben sich die Qualitätsstandards in der Beratung seitdem verbessert.
Mit Blick auf den möglichen Zugang zu Finanzberatung zeigt die
Untersuchung, dass es zwar eine Konzentration unter den Bankberatern
gegeben hat, die Zahl der freien Finanzberater jedoch stabil
geblieben ist. Gleichzeitig seien die Erlöse auf Seiten der
unabhängigen Finanzberater sogar gestiegen. Eine Studie des
Analysehauses Fundscape im Auftrag des Luxemburger Fondsverbands ALFI
belegt, dass sich zunehmend unterschiedliche Marktsegmente in
Großbritannien herausbilden. So haben sich vor allem
Online-Plattformen stark entwickelt, über die Produkte gekauft werden
können, wo jedoch in der Regel keine Beratung stattfindet.
"Anleger wollen alle Optionen: persönliche Beratung und
eigenverantwortliche Nutzung von Online-Angeboten"
In Deutschland sieht Schmidt den richtigen Weg auf Anbieterseite
in einer Mischung aus persönlicher Beratung und eigenverantwortlicher
Nutzung von Online-Angeboten. "Anleger wollen sich nicht von
vornherein auf nur einen Kanal festlegen. Die quirin bank bietet für
jeden Anleger ein passendes Modell: Wer auf kontinuierliche
persönliche Beratung und eine Rundum-Betreuung seines Vermögens Wert
legt, kann sich auf seinen persönlichen Berater in einer der
Niederlassungen der quirin bank verlassen. Wer stärker eigeninitiativ
und auch mit kleinerem Vermögen anlegen möchte, kann dies über unsere
Online-Plattform quirion tun - dort hat er jedoch jederzeit die
Möglichkeit, einen Berater hinzuzuziehen. Vielen anderen
Online-Start-ups im Finanzbereich dagegen fehlt jedoch eine
Banklizenz, so dass sie keine persönliche Beratung anbieten dürfen",
erklärt Schmidt.
Ãœber die quirin bank:
Als erste Honorarberaterbank Deutschlands betreibt die quirin bank
AG Bank- und Finanzgeschäfte in zwei Geschäftsfeldern: Anlagegeschäft
für Privatkunden (Honorarberatung) sowie Beratung bei
Finanzierungsmaßnahmen auf Eigenkapitalbasis für mittelständische
Unternehmen (Unternehmerbank). Das Finanzinstitut ist 1998 gegründet
worden, hat seinen Hauptsitz in Berlin und betreut gegenwärtig rund 3
Milliarden Euro an Kundenvermögen. In der Honorarberatung bietet die
quirin bank Anlegern ein neues Betreuungskonzept, das auf kompletter
Kostentransparenz und Rückvergütung aller offenen und versteckten
Provisionen beruht.
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Kathrin Kleinjung
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