(ots) - Blindsein ist überall in Deutschland gleich - aber
nicht das Blindengeld. Um auf diesen Missstand hinzuweisen, startet
der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) heute ein
neues Info-Angebot. Unter http://blindengeld.dbsv.org wird mit einem
Klick deutlich, wie unterschiedlich die einzelnen Bundesländer ihre
Blindengeldleistungen gestalten. So bedeutet zum Beispiel ein Umzug
von Hessen nach Thüringen eine Kürzung der monatlichen Unterstützung
um mehr als 50 Prozent. "Die deutsche Blindengeldlandschaft ist ein
Flickenteppich aus willkürlich zusammengestoppelten Regelungen",
bringt DBSV-Präsidentin Renate Reymann es auf den Punkt.
Das Blindengeld ist die wichtigste Unterstützungsleistung für
blinde Menschen in Deutschland - und doch wurde es landauf landab
immer wieder gekürzt und beispielsweise in Niedersachsen für zwei
Jahre sogar komplett gestrichen. Auch diese Entwicklung wird auf der
Internetseite in übersichtlichen Grafiken gezeigt.
Für Renate Reymann wird aus den zusammengestellten Informationen
vor allem eines deutlich: Es besteht dringender Handlungsbedarf.
"Eine gerechte, bundesweit einheitliche Lösung ist schlicht und
ergreifend überfällig", so die DBSV-Präsidentin.
Hintergrund: Blindengeld und Blindenhilfe
Das Blindengeld ist eine monatliche Unterstützung für blinde
Menschen, ein so genannter "Nachteilsausgleich". Man braucht es, um
Ausgaben zu begleichen, die man aufgrund der Behinderung hat (z. B.
um eine Haushaltshilfe zu bezahlen, um Texte in Blindenschrift
übertragen oder aufsprechen zu lassen, um sich Hilfsmittel
anzuschaffen etc.). Das Blindengeld ist eine freiwillige Leistung des
Bundeslandes, in dem man wohnt, und die Höhe des Blindengeldes ist je
nach Bundesland sehr unterschiedlich.
Falls man blind und Sozialhilfe-berechtigt ist, bekommt man für
seine behinderungsbedingten Ausgaben 653,96 Euro monatlich. Das
Blindengeld wird dann durch die so genannte "Blindenhilfe"
aufgestockt. Dafür muss Bedürftigkeit nachgewiesen werden, es gelten
die Einkommens- und Vermögensgrenzen der Sozialhilfe. So darf man
nicht mehr als 2.600 Euro ansparen, weder Bausparvertrag noch
Lebensversicherung besitzen und neben den Kosten für "eine
angemessene Unterkunft" nicht mehr als 798 Euro verdienen. Auch
Einkommen und Vermögen des Partners werden herangezogen.
http://blindengeld.dbsv.org
Pressekontakt:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
Volker Lenk, Pressesprecher
Tel.: (030) 28 53 87-140
Fax: (030) 28 53 87-200
E-Mail: v.lenk(at)dbsv.org