Der auf Druckereien spezialisierte Versicherungsmakler Gayen & Berns ∙ Homann GmbH (GBH) hat die von ihm exklusiv angebotene GBH-Medien-Police® erneut verbessert. Ab sofort findet sich in dem Vertragswerk auch eine Deckung für Produkt-Rückrufe sowie eine Absicherung für Lohnbearbeitungsschäden. Mit den Erweiterungen wird die GBH-Medien-Police® einmal mehr ihrem Ruf gerecht, eine der besten Versicherungslösungen für Druck- und Medienbetriebe überhaupt zu sein. Mehrere hunderte Unternehmen nutzen bereits deutschlandweit die Police.
(firmenpresse) - Im Rahmen der Absicherung für Produkt-Rückrufe sind Vermögensschäden bis zu 250.000 Euro prämienfrei abgedeckt, „die“, so die Originalformulierung, „dadurch entstehen, dass aufgrund festgestellter oder nach objektiven Tatsachen vermuteter Mängel von Erzeugnissen oder aufgrund behördlicher Anordnung zur Vermeidung von Personenschäden“, ein Rückruf durchgeführt werden muss.
Die Erweiterung „Lohnbearbeitungsschäden“ betrifft vor allem Fälle, bei denen einem Druck- und Medienunternehmen Materialien zur unmittelbaren Bearbeitung übergeben werden. Kommt es bei den damit verbundenen vor- und nachgelagerten Tätigkeiten zu Fehlern, Materialbeschädigungen oder sonstigen Folgekosten, besteht die Möglichkeit zum Ausgleich im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme.
Alle Versicherungen in einer Police
In der GBH-Medien-Police®, die vor gut zehn Jahren auf den Markt gebracht wurde, sind in einem einzigen Vertragswerk alle relevanten Versicherungen zusammengefasst, die Druck- und Medienunternehmen heute benötigen. Hierzu zählen die Sach-, Ertragsausfall-, Haftpflicht-, Maschinen-, Elektronik- und Softwareversicherung, aber auch die Datenverlust- und Transportversicherung.
Zu den weiteren Vorteilen der GBH-Medien-Police® zählen:
-Dank der Goldenen Regel in der Sach- und Maschinenversicherung wird bei Maschinen/Geräten, die sich regelmäßig im Gebrauch befinden und gewartet werden, generell der Neuwert – unabhängig vom Alter der Maschinen/Geräte – entschädigt. Gerade bei langlebigen Druckmaschinen ist eine derartige Klausel äußerst wichtig. Ansonsten könnten Druckunternehmen auf eine Zeitwertbasis mit zum Teil erheblichen Abzügen verwiesen werden.
-Verschleißschäden: Auch sie sind im Rahmen der GBH-Medien-Police® partiell mitversichert.
-Darüber hinaus verzichtet der Versicherer im Schadenfall bis zu einer Schadenhöhe von 100.000 Euro – abweichend von vielen Mitbewerbern – auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
Die administrativen Vorteile, die die Police mit sich bringt, sprechen laut GBH immer mehr Entscheidungsträger an:
-Ein einziges Vertragswerk anstelle vieler einzelner Verträge.
-Ein Ansprechpartner.
-Eine Rechnung pro Jahr.
Zu Beginn des Versicherungsberatungsprozesses nimmt GBH eine differenzierte Risikoanalyse vor, die allen Beteiligten einen Überblick über die vorhandene und notwendige Versicherungsstruktur des einzelnen Unternehmens verschafft. In Abstimmung mit dem Kunden erfolgt anschließend die Ausgestaltung des optimalen Versicherungsschutzes in Bezug auf Bedingungswerk und Prämie.
Gegründet 1899, gehört Gayen & Berns ∙ Homann GmbH mit über 220 Mitarbeitern an 13 Standorten zu den wenigen noch inhabergeführten, großen und unabhängigen Versiche¬rungsmaklern in Deutschland. Seit mehr als zehn Jahren bietet das Unternehmen die GBH-Medien-Police® an. In einer Police sind alle relevanten Absicherungen - branchenspezifisch und individuell angepasst - enthalten.
Text-professionell Jürgen Rönsch
Harkortstraße 24
48163 Münster
Tel: 0177 5919682
roensch(at)text-professionell.de
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