(ots) - Erleichterungen bei den Dokumentationspflichten
helfen Arbeitnehmern und Unternehmen
Am heutigen Freitag wird die zum 1. August in Kraft tretende
Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung im Bundesanzeiger
veröffentlicht. Damit verbunden sind erhebliche Erleichterungen bei
den Dokumentationspflichten und bei der Kontrolle des Mindestlohns.
Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Peter Weiß:
"Der Mindestlohn bleibt ein deutsches Erfolgsmodell. Das zeigt
auch ein Blick auf die positiven Nachrichten vom Arbeitsmarkt und aus
der Wirtschaft. Der gesetzliche Mindestlohn schützt Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer in Deutschland vor unangemessen niedrigen Löhnen und
leistet zugleich einen wichtigen Beitrag für einen fairen und
funktionierenden Wettbewerb.
Die nun zum 1. August in Kraft tretende
Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung ist sachgerecht und eine
sinnvolle Nachjustierung, um die Praktikabilität und Anwendbarkeit
des Mindestlohn für Arbeitnehmer und Unternehmen gleichermaßen zu
gewährleisten.
Durch die Absenkung des Schwellenwertes von 2.958 Euro auf 2.000
Euro wird zukünftig sichergestellt, dass die Betriebe nicht mit
Aufzeichnungspflichten belastet werden, wo Verstöße unwahrscheinlich
sind. Damit werden unnötige bürokratische Hürden abgebaut. Ein
weiterer Schritt in die richtige Richtung zur besseren Anwendbarkeit
des Mindestlohns ist der Verzicht auf die Aufzeichnungspflicht des
Arbeitgebers bei der Beschäftigung familiennaher Angehöriger. Weitere
Anstrengungen müssen aber weiterhin unternommen werden, um
sachgerechte Lösungen für das Ehrenamt zu finden. Dem ehrenamtlichen
Engagement darf Politik keine Steine in den Weg legen.
Die weitere Evaluierung und Anstöße für eine reibungslose
Umsetzung des Mindestlohns im Bereich der Wirtschaft gehören nun aber
in die Hände der Mindestlohn-Kommission, für die die Union als
Herzstück des sozialpartnerschaftlich ausgestalteten allgemeinen
Mindestlohnes immer eingetreten ist. Die Sozialpartner sind hier
zusammen in Verantwortung, das Erfolgsmodell Mindestlohn bei Bedarf
weiterzuentwickeln."
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