(ots) - KOMMENTAR · NETZPOLITIK
Ausgabe vom 01.08.2015 Ein Blick ins Gesetz erleichtert die
Rechtsfindung." Die Ermittlungen gegen Netzpolitik.org sind eine gute
Gelegenheit, sich dieses juristische Bonmot erneut zu Gemüte zu
führen - und zwar für alle Akteure. Den Bloggern sei gesagt: Wer, und
sei es in bester aufklärerischer Absicht, vertrauliches Material ins
Netz stellt, darf sich über eine Reaktion des Staates nicht wundern.
Doch umgekehrt stellt sich die Frage: Warum muss diese Reaktion
gleich die ganz große Keule "Landesverrat" sein? Landesverrat
erfordert schwere Nachteile für die äußere Sicherheit der
Bundesrepublik. In erster Linie geht es also um militärische
Geheimnisse. Dass dazu - wie im Fall Netzpolitik - Informationen über
die Überwachung des Internet zählen, drängt sich zumindest auf den
ersten Blick nicht auf. So steht der Verdacht im Raum: Wird hier mit
zweierlei Maß gemessen? Langwierige Vorprüfungen, die offiziell keine
Ermittlungen sind und zuletzt auch nicht in solche münden, wenn es um
Spähaktivitäten einer befreundeten Macht wie den USA geht, und hartes
Vorpreschen im Fall zweier Blogger, deren Website zur Speerspitze der
Kritiker der Vorratsdatenspeicherung gehört? Mag das Verfahren am
Ende eingestellt werden, die Einschüchterung bleibt: Der Zug rollt in
Richtung Ãœberwachungsstaat. In voller Fahrt sollte sich keiner zu
weit aus dem Fenster lehnen. Für Netzpolitik.org ist das der
Ritterschlag, für die Demokratie dagegen kein gutes Signal.
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Südwest Presse
Ulrike Sosalla
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