Ein von CLLB Rechtsanwälte vertretener Anleger des Falk Fonds 76 hat gegen die Rechtsnachfolger der ALLBANK Allgemeine Privatkunden AG ein Urteil erstritten, in dem die Bank dazu verurteilt wurde, dem Kläger alle für den Erwerb des Fonds aufgewendeten Mittel abzüglich erhaltener Ausschüttungen Zug um Zug gegen Übertragung des Fondsanteils zu erstatten.
(firmenpresse) - Der Anleger hatte die zur sicheren Altersvorsorge gedachte Beteiligung teilweise über die ALLBANK finanziert, deren Rechtsnachfolgerin zunächst die GE MONEY BANK GmbH war, jetzt ist es die Santander CONSUMER BANK AG. Später verlor der als sichere Investition angepriesene Falk Fonds 76 enorm an Wert. Der Anleger hat daraufhin im Jahre 2007 den 2002 geschlossenen Darlehensvertrag widerrufen. Dies war möglich, weil die ALLBANK eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat, die nicht den Anforderungen des Gesetzes genügt, wie der Bundesgerichtshof in einem anderen Fall entschieden hatte.
Nunmehr hat das OLG Celle bestätigt, dass das Urteil des Bundesgerichtshofs auch auf den vorliegenden Fall anzuwenden ist, weil der Wortlaut der Widerrufsbelehrung des Darlehensvertrages identisch ist. Der Anleger konnte sich so von seiner nahezu wertlos gewordenen Altersvorsorge lösen und muss insbesondere keine weiteren Darlehensraten mehr für den Erwerb der wertlosen Beteiligung zahlen. Die bereits bezahlten Darlehensraten kann er erstattet verlangen, ebenso wie das neben dem Darlehen zur Finanzierung der Beteiligung aufgewendete Eigenkapital. Im Ergebnis steht der Anleger so, als hätte er die verlustbringende Beteiligung nie erworben und als hätte er nie ein Darlehen zu deren Finanzierung aufgenommen.
Rechtsanwalt Bombosch von CLLB Rechtsanwälte empfehlt allen Anlegern von Falk Fonds und anderen Kapitalanlagen, die diese über die ALLBANK oder eine andere Bank finanziert haben, von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob ihnen möglicherweise auch das Recht zusteht, den Darlehensvertrag zu widerrufen und sich so elegant und vor allen Dingen verlustfrei von einer Fehlinvestition zu befreien.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.
RA Hendrik Bombosch
CLLB Rechtsanwälte
Dircksenstraße 47
10178 Berlin
Fon: 030 – 288 789 60
Fax: 030 – 288 789 620
Mail: bombosch(at)cllb.de
web: www.cllb.de