MIETRECHTSÄNDERUNG: Hust & Herbold Immobilien zieht erste positive Bilanz nach Inkrafttreten des Bestellerprinzips
(firmenpresse) - Seit dem 1. Juni 2015 gilt in der Vermietung bundesweit das Bestellerprinzip. Demnach bezahlt derjenige den Immobilienmakler, der ihn beauftragt hat. Da dies in den meisten Fällen der Vermieter ist, sah sich die Branche mit folgender Situation konfrontiert: die Immobilieneigentümer versuchen – um die Maklercourtage zu sparen – ihre Immobilie selbständig, ohne Makler, zu vermieten.
Auch das Karlsruher Immobilienunternehmen Hust & Herbold Immobilien und Finanzierung analysierte im Vorfeld, wie der Mietrechtsänderung angemessen zu begegnen sei.
Die bisherigen Stammkunden bleiben Hust & Herbold treu
Nach rund zwei Monaten zieht das Unternehmen eine positive Bilanz: „Der Umsatz wird zunächst etwas zurückgehen, da es unerfahrene Vermieter auf eigene Faust versuchen“, prognostiziert Phillip Suchanek, bei Hust & Herbold für den Vermietungsservice verantwortlich. „Aber langfristig bleibt die Vermietung ein gutes Geschäft.“
So sind die bisherigen Stammkunden dem Unternehmen treu geblieben und geben die Vermietung weiterhin in die professionellen Hände eines Immobilienmaklers, der den Prozess ruhig, schnell und rechtlich sauber durchführt.
Um dieses erfolgreiche Ergebnis zu erreichen, bereiteten sich die Immobilienprofis genauestens auf das Bestellerprinzip vor. „Seit 2014 informierte Hust & Herbold seine Kunden umfassend und zielsicher über die geplante Gesetzesänderung und führte detaillierte Umfragen unter ihnen durch. Somit konnten sie schon vorab für das Bestellerprinzip sensibilisiert werden“, erläutert Suchanek. „Das zahlt sich jetzt aus.“
Darüber hinaus kommen auch viele Vermieter, die zunächst erfolglos versuchten ihre Immobilie auf privater Basis zu vermieten, zu Hust & Herbold. Hier gilt folgende einfache Rechnung: Da ein Makler die Immobilie in der Regel schneller vermietet als ein Privatmann, ist die Provision durch die zusätzlichen Monatsmieten aus dem früheren Start der Vermietung bereits wieder reingeholt. „Man sollte daher genau aufpassen, nicht am falschen Ende zu sparen“, betont Suchanek.
Für Immobiliensuchende ist es schwieriger geworden
Eine spürbare Folge bringt das Bestellerprinzip für viele Immobiliensuchende mit sich. Diese berichten, dass es aufgrund des Bestellerprinzips noch schwieriger geworden sei, eine Wohnung zu finden. Denn dadurch, dass es viele Vermieter auf privater Basis versuchen, kommt es häufig nicht einmal zu einem Rückruf. Die Vermieter sind überfordert und haben zu wenig Zeit.
Das Bestellerprinzip scheint überdies – wohl auch aufgrund des hohen Medieninteresses – mittlerweile in der breiten Öffentlichkeit angekommen. Die meisten Vermieter, die mit Hust & Herbold Kontakt aufnehmen, kennen sich mit dem Gesetz bereits gut aus. Sie haben dann meist nur noch Fragen zum Vermietungsservice des Unternehmens. Der Fall des zahlenden Suchkunden kommt derzeit noch selten vor.
Ãœber Hust & Herbold
Seit 1992 beraten die Maklerprofis von Hust & Herbold ihre Kunden in allen Fragen rund um Immobilien und Finanzierung. Mehr als 6.500 Käufer und Verkäufer haben auf diese Weise schon zusammengefunden. Über den reinen Verkauf und die Vermietung hinaus bietet das Unternehmen eine Vielzahl von Diensten an, etwa Informationen über öffentliche Fördergelder, die Vermittlung von Gutachtern oder den Kontakt zu kompetenten Umzugsfirmen.
Sascha Schuler
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