(ots) - Zahlreiche italienische Innenstädte sind für den
Verkehr gesperrt. Die Fahrverbotszonen (italienisch: Zona a traffico
limitato, abgekürzt ZTL) sollen die historischen Stadtzentren vom
Verkehr freihalten und dadurch die Luft- und Umweltverschmutzung
verringern. Urlauber sollten auf eine entsprechende Beschilderung
achten. Denn Verstöße gegen das Einfahrtverbot werden laut ADAC
empfindlich geahndet: Das Bußgeld beträgt mindestens 80 Euro. Dieser
Betrag verdoppelt sich, sofern nicht innerhalb von 60 Tagen bezahlt
wird.
Ausnahmen gelten vielerorts beispielsweise für Fahrzeuge von
Touristen, deren Hotels in der ZTL liegen. Dort kann man das
Kennzeichen vorab oder bei der Ankunft registrieren lassen und so
problemlos die oft videoüberwachte ZTL passieren. Auch behinderte
Verkehrsteilnehmer erhalten in vielen Städten eine
Zufahrtsberechtigung, wenn sie einen Nachweis ihrer Behinderung bei
der entsprechenden Kommune vorlegen. Wichtig: Die Freischaltung
sollte man sich von Hotel oder Kommune bestätigen lassen, um gegen
etwaige Bußgeldbescheide Einspruch einlegen zu können.
Auf der Suche nach einer Sehenswürdigkeit oder einem Parkplatz
kann es passieren, dass man versehentlich mehrmals hintereinander in
eine ZTL einfährt und von einer Videokamera erfasst wird - dann wird
der Betrag für jede Einfahrt erneut fällig. Auch wenn der Verstoß mit
einem Mietwagen erfolgt, entgeht man der Geldbuße nicht: Die
Autovermietungen geben die Mieterdaten weiter und berechnen darüber
hinaus eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 50 Euro. Darum gilt
generell: Auf Schilder mit Durchfahrtsverboten achten und im
Zweifelsfall für die Fahrt ins Stadtzentrum auf öffentliche
Verkehrsmittel umsteigen.
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