(ots) - Die Ankündigung von Bundesarbeitsministerin Andrea
Nahles, die Pflicht zur Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der
Arbeitszeit entfallen zu lassen, wenn das regelmäßige monatliche
Entgelt in den letzten zwölf Monaten mindestens 2.000 Euro brutto
betragen habe, stößt auf breite Zustimmung. Ministerin Nahles hat die
Bürokratie-Erleichterung nun auf den Weg gebracht; sie gilt seit 1.
August 2015.
Ulrich Marx, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des
Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH): "Hier kommt die Ministerin
unseren Forderungen entgegen, Entlastung vor allem für die kleinen
Betriebe im Handwerk zu schaffen und die Aufzeichnungspflicht für
kaufmännische Angestellte zu entschärfen. Ein richtiger Schritt in
Richtung Bürokratie-Abbau, der uns von der Regierung schon lange
versprochen wurde!" Begrüßenswert sei auch die Regelung, bei der
Beschäftigung von Ehegatten, Kindern und Eltern des Arbeitgebers auf
die Aufzeichnungspflichten zu verzichten. Davon profitierten gerade
viele der familiengeführten Dachdecker-Betriebe, so Marx weiter.
Unverzichtbar bleibe aber weiterhin die gesetzliche Korrektur bei
der Auftraggeberhaftung. "Hierzu hat das Bundesministerium für Arbeit
und Soziales lediglich 'Interpretationshilfen' angekündigt, die
jedoch kein gesetzgeberisches Handeln ersetzen und daher auch nicht
die notwendige Rechtssicherheit herbeiführen können. Das führt zu
großen Unsicherheiten in den Betrieben und bei den Auftraggebern und
bedarf noch einer Nachbesserung", erklärt Marx.
Bildmaterial zum kostenlosen Download
ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx http://bit.ly/zvdh-marx
(Quelle: ZVDH)
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