(firmenpresse) - München, 05.08.2015 – Das Kammergericht Berlin hat in seinem Urteil vom 22.12.2014 (Aktenzeichen 24 U 169/13) festgestellt, dass eine von der Deutsche Kreditbank AG verwandte Widerrufsbelehrung den Darlehensnehmer nicht ordnungsgemäß über sein ihm zustehendes Widerrufsrecht belehrt. Dem Darlehensnehmer stand daher auch Jahre nach der Unterzeichnung des Darlehensvertrages die Möglichkeit offen, sich von diesem Vertrag zu lösen.
Das Kammergericht Berlin war der Auffassung, dass die von der DKB verwandte Widerrufsbelehrung den Anforderungen des Deutlichkeitsgebots (§ 355 Abs. 2 S.1 BGB a. F.) nicht genügen würde, weil sie sich auf die Aussage beschränkt, dass die Frist „frühestens“ mit Erhalt dieser Belehrung beginnt; dies ermögliche es dem Verbraucher aber nicht, so das Gericht, den Fristbeginn ohne weiteres zu erkennen.
Dieses Urteil deckt sich mit Rechtsauffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte und stellt klar, dass der Widerruf der Willenserklärung zum Abschluss eines Darlehensvertrages auch noch viele Jahre nach Abschluss des Darlehensvertrages möglich ist, sofern die entsprechende Widerrufsbelehrung nicht ausreichend ist. Eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung muss zum einen deutlich gestaltet sein und auf der anderen Seite auch inhaltlich über alle relevanten Punkte zutreffend informieren.
Bankkunden, die ihren Darlehensvertrag nach dem 01.11.2002 abgeschlossen haben und nicht zutreffend über das ihnen zustehende Widerrufsrecht belehrt wurden, können mithin auch Jahre nach Abschluss des Vertrages ihre Willenserklärung auf Abschluss des Darlehensvertrages widerrufen und damit den Vertrag rückabwickeln.
CLLB Rechtsanwälte rät betroffenen Kunden deshalb, die in ihren Darlehensverträgen enthaltenen Widerrufsbelehrungen von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.