Berlin, 07.08.2015 – Darlehensgeber, die 2014 der Neckermann Neue Energien AG ein Nachrangdarlehen gewährt haben, warten offenbar vergeblich auf die Einhaltung des Vertrages, der eine fristgemäße Rückzahlung des Darlehensvertrages nebst vereinbarter Zinsen vorsah.
(firmenpresse) - Berlin, 07.08.2015 – Darlehensgeber, die 2014 der Neckermann Neue Energien AG ein Nachrangdarlehen gewährt haben, warten offenbar vergeblich auf die Einhaltung des Vertrages, der eine fristgemäße Rückzahlung des Darlehensvertrages nebst vereinbarter Zinsen vorsah.
Die Laufzeit des Darlehens betrug 360 Tage. Nach 365 Tagen sollte die Rückzahlung automatisch durch die Darlehensnehmerin nebst vereinbarter Zinsen erfolgen. Eine Rückzahlung erfolgte nicht, teilen die Darlehensgeber gegenüber der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München, Berlin und Zürich, mit. Auch auf die schriftliche Zahlungsaufforderung durch die Darlehensgeber erfolgte keine Reaktion.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte fordert nun zunächst ausgerichtlich die Neckermann Neue Energien AG auf, die Rückzahlung der Darlehen nebst Zinsen unverzüglich zu veranlassen. Sollten auch aufgrund dieser anwaltlichen Aufforderungsschreiben keine Zahlungen folgen, wird den Darlehensgebern nichts anderes übrig bleiben, als ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen, erklärt die CLLB Rechtsanwälte. Im Falle des Obsiegens und der erfolgreichen Vollstreckung hat die Neckermann Neue Energien AG nicht nur die überfälligen Darlehen nebst Zinsen zurück zu gewähren, sondern auch sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten zu erstatten.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät daher allen Betroffenen, ihre Ansprüche von einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
Ulrike Pfeifer, CLLB Rechtsanwälte, Dircksenstraße 47, 10178 Berlin, Fon: 0 30/288 789 6-0, Fax: 0 30/288 789 6-20; Mail: kanzlei(at)cllb.de Web: www.cllb.de