Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
(firmenpresse) - Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Hagen - vom 07. August 2015
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Vergessene Kompresse im Bauchraum nach Entfernung Blasensteine, 25.000,- Euro, LG Hagen, Az.: 2 O 17/15
Chronologie:
Der Kläger litt unter Blasensteinen, die operativ entfernt werden sollten. Anlässlich dieser Operation wurde versehentlich ein DIN-A-4 großes Bauchtuch vergessen, was zu einem Infektgeschehen führte. Diverse Revisionseingriffe waren erforderlich.
Verfahren:
Das Landgericht Hagen hat es angesichts der Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage nicht für nötig erachtet, ein fachmedizinisches Gutchten einzuholen. Streitgegenständlich war lediglich die Schadenhöhe. Nachdem die Beklagtenseite vorgerichtlich bereits 15.000,- Euro gezahlt hatte, hielt das Gerichte diese Summe für untersetzt und riet den Parteien an, sich auf eine pauschale Abfindung von 25.000,- Euro zu einigen.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Auch bei eindeutigen Sach- und Rechtslagen verweigern Haftpflichtversicherer immer wieder eine angemessene außergerichtliche Regulierung, so wie hier. In solchen Fällen muß der Patient unnötigerweise noch gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um zu seinem Recht zu kommen, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Marius G. Gilsbach LLM fest.
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