(ots) - Union lässt Familien auch nach dem Karlsruher
Urteil nicht im Stich
Die Bundesregierung hat mit einem Schreiben vom gestrigen
Donnerstag die zuständigen obersten Landesbehörden über die weitere
Verfahrensweise zu den Betreuungsgeldzahlungen informiert. Dazu
erklärt der familienpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg:
"Die bestehenden Unsicherheiten für Familien nach dem Karlsruher
Urteil vom 21. Juli 2015 zum Betreuungsgeldgesetz haben mit dem
gestrigen Schreiben der Bundesregierung nunmehr ein Ende. Es ist gut,
dass die Union einen höchstmöglichen Vertrauensschutz für Familien
durchsetzen konnte: Alle Familien, die bereits einen positiven
Betreuungsgeldbescheid in den Händen halten, bekommen auch
Betreuungsgeld ausgezahlt - bzw. weitergezahlt. Diese Familien hatten
sich für ein bestimmtes Betreuungsmodell ihrer Kleinkinder
entschieden und können nun - im rechtlichen Rahmen des Urteils -
darauf vertrauen, dass sie ihre Pläne umsetzen dürfen. Jenseits aller
politischen Bewertung des Betreuungsgeldes war der CDU/CSU-Fraktion
diese Sicherheit für die Familien immer wichtig.
Nur die Mütter und Väter, die einen Betreuungsgeldantrag vor dem
Karlsruher Urteil vom 21. Juli 2015 zwar gestellt, aber noch keinen
bewilligenden Bescheid von der Behörde erhalten haben, müssen damit
rechnen, dass sie kein Betreuungsgeld bekommen. Etwas anderes kann
allerdings dann gelten, wenn die Behörde die Bearbeitung des Antrages
verschleppt hat und somit von einer 'schuldhaften Verzögerung'
auszugehen ist, oder die Betroffenen von der Behörde falsch beraten
wurden. Daher ist es gut für die betroffenen Familien, dass im
Einzelfall noch eine Überprüfung stattfinden kann. Damit ist der
rechtliche Rahmen des Vertrauensschutzes ausgeschöpft und politisch
alles Erdenkliche getan.
Wie eine bestmögliche Unterstützung von Familien mit Kleinkindern
in Zukunft erfolgen kann, werden wir in Ruhe und mit angemessener
Sorgfalt überlegen. Klar ist jedenfalls, dass alle Vorschläge, die
derzeit diskutiert werden, mit Blick auf das Karlsruher Urteil
verfassungsrechtlich zu überprüfen sind. Im Herbst stehen dann die
Entscheidungen an. Sorgsamkeit und politischer Weitblick gehen für
die Unionsfraktion dabei im Sinne der Familien vor unbedachten
Schnellschüssen."
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