(ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert
Bund, Länder und Kommunen auf, den Zugang von Flüchtlingen zum
Wohnungsmarkt in Deutschland zu verbessern.
Dazu erklärt das Institut:
"Bund, Länder und Kommunen müssen dringend Restriktionen abbauen,
die verhindern, dass nach Deutschland geflohene Menschen eine
menschenwürdige Unterbringung finden. In vielen Teilen Deutschlands
sind Flüchtlinge gezwungen, jahrelang in Gemeinschaftsunterkünften zu
leben, was menschenrechtlich nicht haltbar ist.
Dieser Aspekt findet in der gegenwärtigen Debatte zur
Unterbringung von Flüchtlingen und in den laufenden Gesprächen
zwischen der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten der Länder
zu wenig Beachtung. Die Restriktionen führen dazu, dass Menschen, die
in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, nicht in leerstehende
Wohnungen vor Ort oder in benachbarte Gemeinden ziehen können. Auch
der Umzug in ein anderes Bundesland scheitert, selbst wenn sich dort
Verwandte oder Bekannte aufhalten, bei denen Wohnraum vorhanden ist.
Diese Hindernisse gehen auf Regelungen in Bundesgesetzen, auf
Landesgesetze oder die jeweilige kommunale Praxis zurück.
Insbesondere in Bayern müssen Asylsuchende oder Menschen im
Duldungsstatus regelmäßig über Jahre in Gemeinschaftsunterkünften
wohnen.
Dabei gibt es auch positive Beispiele. So gibt es zahlreiche
Kommunen in Deutschland, die Konzepte der dezentralen Unterbringung
entwickelt haben und die Flüchtlinge vorrangig in Wohnungen
unterbringen. Hinzukommen Beratungsangebote, die es den Menschen
ermöglichen, kostenangemessene Wohnungen zu suchen.
Solche Maßnahmen können dazu beitragen, dass in den
Gemeinschaftsunterkünften der Kommunen Kapazitäten für neu ankommende
Flüchtlinge frei werden und größere Unterkünfte vermieden oder
zumindest in geringer Zahl erforderlich werden. Auch Kosten können
dadurch erfahrungsgemäß eingespart werden."
Weitere Informationen:
Hendrik Cremer(2014): Menschenrechtliche Verpflichtungen bei der
Unterbringung von Flüchtlingen. Empfehlungen an die Länder, Kommunen
und den Bund
http://ots.de/pKEgS
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