(ots) - Abi in der Tasche - aber wie geht es jetzt
mit dem Kindergeld weiter? Einige Bundesländer haben in diesem Jahr
die Abiturprüfungen sehr früh abgeschlossen. Andere Kinder haben noch
keinen Ausbildungsplatz gefunden, oder starten erst im Herbst in die
Ausbildung. "Die Eltern dieser Kinder sollten zügig handeln, damit
sie trotzdem das Kindergeld weiter erhalten", sagt Timo Bell,
Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.,
Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck auf der Internetseite
www.lohnsteuerhilfe.net.
Problem kann hier die "Ãœbergangszeit" sein. Diese ist im
Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt und darf höchstens vier Monate
dauern (§ 32 Abs. 4 Nr. 2b EStG). Mit "Übergangszeit" meint das
Gesetz die Zeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, in diesem Fall
also zwischen Abitur und Studium/Berufsausbildung.
Doch das Gesetz sieht eine Ausnahme vor: Wenn eine
Berufsausbildung "mangels Ausbildungsplatzes" nicht beginnen kann,
verlängert sich die "Übergangszeit". Wer diese Regelung nutzen will,
muss belegen können, dass sich das Kind um einen Studienplatz bzw. um
eine Ausbildungsstelle beworben hat.
Wann liegt ein "Mangel eines Ausbildungsplatzes vor?" Dies regelt
eine Dienstanweisung zum Kindergeld 2014, die das Bundeszentralamt
für Steuern herausgegeben hat. Darin heißt es:
- "Ein Mangel eines Ausbildungsplatzes liegt sowohl in Fällen vor,
in denen das Kind noch keinen Ausbildungsplatz gefunden hat,
- als auch dann, wenn ihm ein solcher bereits zugesagt wurde, es
diesen aber aus schul-, studien- oder betriebsorganisatorischen
Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt antreten kann."
"Wer sich in diesen Fällen nicht kümmert, verliert den Anspruch
auf Kindergeld", sagt Timo Bell: "Wer Mitglied in einem
Lohnsteuerhilfeverein ist, oder sich von einem Steuerberater betreuen
lässt, muss sich um diese Frage keine Sorgen machen."
Pressekontakt:
Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.
* Lohnsteuerhilfeverein * Sitz Gladbeck
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