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Chemiebelastete Lebensmittel in Kartonverpackungen: Behörden müssen über Verunreinigungen informieren

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(ots) - Deutsche Umwelthilfe erzwingt nach neunjährigem
Rechtsstreit die Offenlegung wichtiger Verbraucherinformationen über
Chemikalienbelastungen in Getränkekartons - Bundesverwaltungsgericht:
Verbraucher haben einen Informationsanspruch über die chemische
Belastung von Produkten - Ohrfeige für die früheren
Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer und Ilse Aigner, die
rechtswidrig in Abstimmung mit der Getränkeindustrie eine
Veröffentlichung belasteter Lebensmittel verweigerten

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in einem vor neun Jahren
begonnenen Rechtsstreit mit dem Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) einen Sieg für die
Verbraucher in Deutschland errungen. Streitpunkt war, ob und in
welchem Umfang sich Verbraucher bei staatlichen Behörden über die
Belastung von Getränken und Lebensmitteln mit gesundheitsschädlichen
Druckchemikalien aus Kartonverpackungen informieren können. Das
Bundesverwaltungsgericht kommt in einer im Juli schriftlich
veröffentlichen Grundsatzentscheidung (Az.: BVerwG 7 B 22.14) zu dem
Schluss, dass amtlich festgestellte Prüfergebnisse zu
Druckchemikalien in Lebensmitteln durch Behörden herausgegeben werden
müssen. Dies gilt selbst dann, wenn ein davon betroffenes Unternehmen
der Meinung ist, dass die Werte nicht richtig ermittelt worden seien.
Mehrere Verpackungs- und Lebensmittelkonzerne hatten das für
Ernährung und Landwirtschaft zuständige Bundesministerium (BMEL)
verklagt, nachdem dieses der DUH Untersuchungsergebnisse über
Belastungen in deren Produkten übermitteln wollte.

"Die Versuche von Lebensmittelkonzernen, wie der Dr. Oetker
Gruppe, die Verunreinigung von Lebensmitteln mit Druckchemikalien und
die damit verbundenen Gesundheitsrisiken für Verbraucher zu
vertuschen, sind endgültig gescheitert. Es ist ein Skandal, dass fast




ein Jahrzehnt vergehen musste bis Verbrauchern die ihnen zustehenden
Informationen zuerkannt wurden. Das ist ein Armutszeugnis für den
staatlichen Verbraucherschutz und für Unternehmen, denen Profite
wichtiger sind als die Gesundheit ihrer Kunden", kritisiert der
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die Interessen der DUH als
Beigeladene des Verfahrens von Verpackungsunternehmen gegen das
Verbraucherschutzministerium vertrat, erklärt: "Das Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts stärkt das Informationsrecht von
Verbrauchern grundlegend und ist richtungsweisend. Festgestellte
Druckchemikalienbelastungen in Lebensmitteln dürfen von den Behörden
nicht mehr mit der Schutzbehauptung zurückgehalten werden, diese
seien Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse. Verbrauchern wird somit
ein umfassender Informationsanspruch über die Beschaffenheit von
Erzeugnissen eingeräumt."

Die DUH hatte bereits 2006 Belastungen von Frucht- und
Gemüsesäften in Getränkekartonprodukten mit der Druckchemikalie
Isopropylthioxanthon (ITX) aufgedeckt. Auf Grundlage des
Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) beantragte die Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation die Herausgabe amtlicher
Kontrollergebnisse und erhielt teilweise komplett geschwärzte Akten
vom damals zuständigen Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Wesentliche
Informationen zu den Produkten mit festgestellten Belastungen fehlten
darin. Es folgte ein jahrelanger Rechtsstreit mit dem Ministerium und
später mit Verpackungs- und Lebensmittelkonzernen bis zu einem
Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2008, das die
Rechtsauffassung der DUH bestätigte und das Ministerium verurteilte,
alle Informationen zu veröffentlichen.

Trotz dieser klaren Entscheidung weigerte sich das Ministerium,
vollständige Informationen über die belasteten Lebensmittel
vorzulegen und verwies auf die Geschäftsinteressen der betroffenen
Industrie. Nachdem das Ministerium für Verbraucherschutz vom
Bundesverwaltungsgericht verurteilt wurde, der DUH Informationen über
chemische Substanzen, deren Konzentrationen und die Angabe von
belasteten Produkten unter Angabe der Hersteller mitzuteilen,
kämpften betroffene Unternehmen jahrelang gegen das Ministerium, um
die Veröffentlichung zu verhindern.

"Verbraucher müssen sich uneingeschränkt über die Beschaffenheit
von Produkten informieren können. Die Auswertung der an die DUH
übermittelten Daten ergab nicht nur die Belastung von Getränkekartons
mit Drucksubstanzen, sondern auch vieler anderer Produkte mit
unterschiedlichsten chemischen Stoffen", sagt der DUH-Bereichsleiter
für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

Die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer fanden zum
Beispiel heraus, dass neben Getränken in Kartons auch Produkte, wie
zum Beispiel Müsli, Haferflocken, Mehl, Tütensuppen, Cornflakes,
Müsliriegel oder Reiswaffeln belastet sind. Sie entdeckten mindestens
19 Drucksubstanzen, darunter auch das krebserregende
4-Methylbenzophenon. Eine Bio-Reiswaffel von REWE enthielt nach
Behördenangaben einen Cocktail von insgesamt sechs unterschiedlichen
Druckchemikalien. In Knorr Mexican Tacos wurde ein Spitzenwert von
bis zu 50 mg/kg der Chemikalie 4-Methylbenzophenon gemessen und
überstieg damit den so genannten Unbedenklichkeitswert von 0,6 mg/kg
um das 83-fache.

"Es dürfen nur noch chemische Substanzen zulässig sein, die
eindeutig und in Langzeituntersuchungen als unbedenklich eingestuft
werden", so Fischer weiter. Um die Verbraucher vor
gesundheitsgefährdenden Stoffen zu schützen, fordert die DUH deshalb
umgehend die Erstellung von Positivlisten mit zugelassenen
Drucksubstanzen und die verbindliche Festlegung von Höchstmengen für
den Übergang auf Lebensmittel. Darüber hinaus müssen Drucktechniken
verwendet werden, bei denen es zu keinem Kontakt zwischen der Außen-
und Innenseite der Verpackung kommt. Wenn die Innenseite einer
Verpackung die Außenseite einer anderen bedruckten Schachtel berührt
(Abklatscheffekt), dann können Druckchemikalien an der Innenseite
kleben bleiben und so in das verpackte Lebensmittel gelangen.

Hintergrundinformationen sowie eine Chronologie zum Kampf der DUH
für eine bessere Verbraucherinformation bei der Verwendung von
Druckchemikalien auf Lebensmittelverpackungen finden Sie unter
http://l.duh.de/p110815.



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch(at)duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
Mobil: 0151 18256692, E-Mail: fischer(at)duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Kanzlei Geulen & Klinger
E-Mail: klinger(at)geulen.com

Daniel Hufeisen, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen(at)duh.de

DUH im Internet: www.duh.de, Twitter: https://twitter.com/Umwelthilfe


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Datum: 11.08.2015 - 09:30 Uhr
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Nahrung- und Genussmittel



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