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Nur drei Bundesländer verfolgen Verstöße von Industrie und Handel gegen Verbraucherschutzvorschriften mit Umweltbezug

ID: 1249234

(ots) - Bremen, Hessen und Rheinland-Pfalz erhalten die
"Grüne Karte" für eine konsequente Marktüberwachung - Selbst bei
gerichtlich bestätigten Verstößen wie bei der Daimler AG zur
Einführung der neuen S-Klasse wagen es viele Landesbehörden nicht,
Geldbußen auszusprechen - Deutsche Umwelthilfe fordert von Bund und
Ländern eine wirksame, stichprobenhafte Überprüfung und im Falle von
Verstößen konsequente Ahndung schwerwiegender Verstöße gegen Umwelt-
und Klimaschutzvorschriften

Zum neunten Mal hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) überprüft, ob
und in welcher Qualität die Landesbehörden die
Energieverbrauchsangaben beim Verkauf von Haushaltsgeräten, Pkw und
Reifen kontrollieren. Die EU schreibt verbindlich vor, wie diese
Vorgaben zu überwachen sind. Auch das diesjährige Ergebnis bezeichnet
die DUH als nicht zufriedenstellend: Nur Bremen, Hessen und
Rheinland-Pfalz kontrollieren die Einhaltung von
Energieverbrauchs-Kennzeichnungsvorschriften und verfügen Bußgelder
und Ordnungsstrafen im Falle festgestellter Verstöße. Sie erhalten
dafür die "Grüne Karte". Neun Bundesländer überprüfen immerhin
statistisch, ob die Energieverbrauchsvorschriften eingehalten werden,
wagen es aber wie zum Beispiel Baden-Württemberg im Falle der Daimler
AG nicht, festgestellte Verstöße mit Ordnungsgeldern zu belegen.
Diese Länder erhalten die "Gelbe Karte". Die Bundesländer Hamburg,
Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein erhalten wie auch
2014 eine "Rote Karte", weil sie sich ihrer Verantwortung bei der
Marktüberwachung nach wie vor entziehen.

"Falsche oder fehlende Angaben zu Energieeffizienz und
Spritverbrauch von Neuwagen, mehrfache Ãœberschreitungen der
Quecksilbergrenzwerte bei Energiesparlampen oder handgeführten
Maschinen ohne wirksamen Katalysator mit in der Folge krebserregenden




Abgaswolken werden in den meisten Bundesländern nur als
"Kavaliersdelikte" gewertet. Während der einzelne Bürger selbst bei
geringfügigen Parkvergehen zur Kasse gebeten wird, haben die
Landesbehörden ein großes Herz für Industrie und Handel und
verweigern ihren Bürgern auch weiterhin einen wirksamen
Verbraucherschutz", kritisiert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen
Resch. Er beklagt, dass die Aufsichtsbehörden selbst bei offiziellen
Hinweisen der DUH auf massive Verstöße in den meisten Fällen untätig
bleiben, zum Teil mit dem Hinweis, man wolle 'wichtige Arbeitgeber'
im Land nicht verärgern. Resch kündigte an, diese Fälle der
EU-Kommission zur Prüfung vorzulegen, da es sich dabei um eindeutige
Verstöße gegen EU-Recht handele.

Die drei vorbildlichen Bundesländer Bremen, Hessen und
Rheinland-Pfalz führen nicht nur formale und technische Kontrollen
durch, sondern ahnden festgestellte Verstöße auch durch die
Verhängung von Bußgeldern. Besonders erfreulich ist aus Sicht der DUH
die Entwicklung in Bremen, das sich gegenüber der letztjährigen
Umfrage von einer gelben auf eine grüne Karte verbessert hat. Positiv
entwickelt hat sich gegenüber den Vorjahren auch die Marktüberwachung
in Mecklenburg-Vorpommern, das nach der Neuregelung der Zuständigkeit
mit mehreren tausend Überprüfungen der Energieverbrauchskennzeichnung
startete. Weil das Bundesland die zahlreichen festgestellten Verstöße
jedoch kaum ahndete, erhält Mecklenburg-Vorpommern in der
Gesamtbewertung nur eine "Gelbe Karte".

Zum Teil positive Veränderungen gab es bei der Überprüfung der
Herstellerangaben bezüglich Inhaltsstoffen, Energieverbrauch oder
Umwelteigenschaften von Produkten. Zehn Bundesländer führen
inzwischen Labortests hinsichtlich der Mindeststandards nach der
Ökodesign-Richtlinie durch. Nachmessungen des Energieverbrauchs von
Haushaltsgeräten erfolgen allerdings nur in Baden-Württemberg,
Hessen, Niedersachsen und Thüringen. Auf die Frage, ob die Länder die
Spritverbrauchsangaben der Autohersteller überprüfen, verwiesen diese
auf das zuständige Kraftfahrtbundesamt (KBA). Dieses bleibt zur
großen Freude der deutschen Autohersteller jedoch untätig, obwohl die
EU solche Nachmessungen ausdrücklich für notwendig hält. Die DUH
kritisiert seit vielen Jahren die seit der Jahrtausendwende von unter
zehn auf heute durchschnittlich über 40 Prozent angestiegene
Abweichung zwischen Herstellerangaben und realen Verbräuchen.

Die Kriterien zur Vergabe der "Grünen", "Gelben" und "Roten"
Karten richten sich nach Art, Umfang und Konsequenz der behördlichen
Maßnahmen. In den ersten Jahren des Bestehens der
Energieverbrauchs-Kennzeichnungsvorschriften gab es weder zuständige
Kontrollbehörden noch amtliche Überprüfungen. Industrie und Handel
missachteten die Regelungen in der Konsequenz weitgehend oder legten
die Vorschriften großzügig zu ihren Gunsten aus. Entsprechend
verärgert reagierten Elektrohandel, Automobilindustrie und KFZ-Handel
auf die Kontrolle durch klageberechtigte
Verbraucherschutzorganisationen wie die DUH. Deren stichprobenhafte
Kontrollen, die rechtliche Verfolgung von Verbrauchertäuschung sowie
in besonders schwerwiegenden Fällen der gerichtlich verfügte Stopp
grober Irreführungen machen deutlich, wie dringend notwendig
behördliche Kontrollen sind. Das zeigen zum Beispiel auch die im Jahr
2013 über eine Einstweilige Verfügung des Landgerichts Stuttgart
bestätigten falschen Spritverbrauchsangaben bei der neuen S-Klasse
durch Mercedes.

"In den meisten Bundesländern besteht die härteste Sanktion bei
festgestellten Verstößen darin, es Unternehmen zu überlassen,
zukünftig freiwillig nachzubessern. Damit jedoch werden letztendlich
diejenigen Unternehmen im Wettbewerb benachteiligt, die sich von
vorneherein an die geltenden Umwelt- und Verbraucherschutzgesetze
halten, statt eine der seltenen Kontrollen abzuwarten. Diese
Vorzugsbehandlung lässt sich weder den Bürgern noch rechtstreuen
Unternehmen erklären", fasst Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz
bei der DUH, zusammen. Leidtragende einer unzureichenden
Marktüberwachung seien die Verbraucher, weil sie ihr Kaufverhalten
nicht am tatsächlichen Energieverbrauch und den Umwelteigenschaften
der Produkte ausrichten können.

Die Ergebnisse der Umfrage finden Sie unter
http://l.duh.de/p100815.



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch(at)duh.de

Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz
E-Mail: sauter(at)duh.de

Daniel Hufeisen, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen(at)duh.de

DUH im Internet: www.duh.de, Twitter: https://twitter.com/Umwelthilfe


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Datum: 12.08.2015 - 10:00 Uhr
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