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BKK: Sinnvolle Neujustierung in der Pflegeversicherung - Fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen sowie neue Begutachtungssystematik

ID: 1249245

(ots) - "Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und dem
damit verbundenen Neuen Begutachtungsassessment (NBA) wird die
Absicherung des Lebensrisikos Pflegebedürftigkeit endlich auf ein
solides Fundament gestellt. Damit wird eine längst überfällige
Neuausrichtung im Kabinettsentwurf zum zweiten Pflegestärkungsgesetz
des Bundesgesundheitsministeriums vorgenommen. Nach jahrelanger
fachlichen und politischen Diskussion werden die fünf Pflegegrade
endlich Realität. Es ist gut, dass nicht mehr allein körperliche
Beschwerden im Vordergrund stehen, sondern künftig der ganze Mensch
und sein Grad der Selbständigkeit beurteilt wird," sagt Franz Knieps,
Vorstand des BKK Dachverbandes.

Es sei zu begrüßen, so Knieps, dass erstmals die für eine
Feststellung von Pflegebedürftigkeit relevanten Kriterien in einer
einheitlichen Systematik erfasst werden. Personen mit kognitiven und
psychischen Beeinträchtigungen - beispielsweise Menschen, die an
Demenz erkrankt sind - werden nun konsequent und systematisch in der
Pflegeversicherung und mit entsprechenden Leistungen berücksichtigt.

Nun ist es notwendig, dass die Pflegegrade mit dem Neuen
Begutachtungsassessment (NBA) sowohl für die Pflegekassen als auch
für den Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) zügig
umgesetzt werden. Durch diese Umstellung werden mehr Versicherte als
bislang von Leistungen der Pflegeversicherung profitieren. Nicht
zuletzt aufgrund der umfangreichen Bestandsschutzregelungen ist mit
einer deutlichen Kostensteigerung zu rechnen.

"Unsere Gesellschaft muss sich daran messen lassen, welchen Wert
sie der Würde des Menschen einräumt. Speziell die Pflegepolitik der
Zukunft muss darauf ausgerichtet sein, allen Menschen mit
Pflegebedarfen gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Es geht
auch darum, dass Angehörige, die ihnen nahestehende Menschen pflegen,




ausreichend unterstützt werden," erklärt Franz Knieps, Vorstand des
BKK Dachverbandes.

Das BKK System begrüßt, dass der tatsächliche Präventions- und
Rehabilitationsbedarf bei der Begutachtung durch den Medizinischen
Dienst der Krankenversicherung (MDK) stärker als bisher
Berücksichtigung findet.

"Wir erwarten, dass durch die Neuregelungen auch innovative
Pflegekonzepte auf Grundlage eines neuen Verständnisses von Pflege in
der ambulanten und stationären Versorgung Fahrt aufnehmen. So wird
die Versorgung von Menschen, die an Demenz erkrankt sind, in 10 - 15
Jahren sicherlich anders aussehen als heute," so Knieps.

Straffung der Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Viele Pflegebedürftige, die durch ihre Angehörige zu Hause
gepflegt werden, können kurzzeitig auf stationäre Pflege angewiesen
sein. Diese Kurzzeitpflege kann beispielsweise notwendig sein, wenn
pflegende Angehörige eine kurzzeitige Auszeit nehmen müssen oder aber
auch nach einem Krankenhausaufenthalt des Pflegebedürftigen. Eine
weitere Möglichkeit ist die Verhinderungspflege. Sie beinhaltet den
Einsatz einer Pflegekraft als Ersatz für den pflegenden Angehörigen,
wenn dieser krank ist oder urlaubsbedingt ausfällt.

"Bislang werden Kurzzeit- und Verhinderungspflege gesondert
abgerechnet. Das soll sich ändern. Im Rahmen des zweiten
Pflegestärkungsgesetzes setzen wir uns für eine vereinfachte,
flexiblere und bedarfsgerechte Inanspruchnahme dieser Leistungen ein.
Der Versicherte kann nun mit seinen Angehörigen selbst entscheiden,
wie, wann und welche Art der Verhinderungspflege er in Anspruch
nehmen will. Diese Regelung ist nicht nur verständlicher, sondern
verringert deutlich den Verwaltungsaufwand der Pflegekassen", meint
Knieps.

Qualitätsausschuss: Neues Gremium der Pflegeversicherung

Bislang werden Vereinbarungen, wie zuletzt die Anpassung der
Pflegetransparenzvereinbarung stationär (PTVS), fast ausschließlich
auf dem Weg des Schiedsverfahrens und damit als Kompromisslösung
herbeigeführt. Hier soll ein Qualitätsausschuss Abhilfe schaffen. Der
BKK Dachverband begrüßt ausdrücklich, dass damit die
Entscheidungsstrukturen im Bereich der Qualitätssicherung in der
Pflege weiterentwickelt werden sollen und befürwortet die
Implementierung eines Qualitätsausschusses. Er soll das heutige
Einstimmigkeitsprinzip reformieren und die Entscheidungsstrukturen
straffen. Doch mit der konkreten Ausgestaltung und der vorgesehenen
personellen Besetzung des Ausschusses sind die Betriebskrankenkassen
nicht einverstanden.

"Wir wollen keinen Qualitätsausschuss, dessen Vorsitz durch das
Bundesministerium für Gesundheit bestimmt wird. Dies ist ein massiver
Eingriff in die Selbstverwaltung der gesetzlichen Pflegeversicherung
und schafft eine unnötige Staatsnähe in dem Gremium. Wir wollen einen
Ausschuss mit 26 Mitgliedern. Paritätisch sollen hier Vertreter der
Kostenträger und Leistungserbringer sitzen. Der Vorsitzende und die
unparteiischen Mitglieder sollen von Beginn an Beobachter mit
Beratungsfunktion sein. Bei Uneinigkeit sollen die drei
Unparteiischen direkt und zeitnah - dann mit Stimmrecht ausgestattet
- eine Entscheidung mitunter taggleich herbeiführen können. Wir
glauben, dass im Konfliktfall so schnellere und bessere Lösungen
gefunden werden," erklärt Knieps.

Der BKK Dachverband vertritt 87 Betriebskrankenkassen und vier BKK
Landesverbände. Sie repräsentieren rund zehn Millionen Versicherte.



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Andrea Röder
Stellvertretende Pressesprecherin
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Datum: 12.08.2015 - 10:12 Uhr
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