PresseKat - BA-Presseinfo Nr. 40: eService der Bundesagentur für Arbeit spart Zeit und Geld

BA-Presseinfo Nr. 40: eService der Bundesagentur für Arbeit spart Zeit und Geld

ID: 1249246

(ots) - Seit Ende 2013 bietet die Bundesagentur für
Arbeit (BA) den Antrag auf Arbeitslosengeld als eServices im Internet
an. Seitdem wird dieser eService stetig ausgebaut und
weiterentwickelt. So werden die erforderlichen Angaben durch die
logische Abfolge der Fragen auf das Notwendige beschränkt.
Hinweistexte und Plausibilitätsprüfungen erleichtern das Ausfüllen.
Sollten dennoch Probleme auftreten, können sie über eine kostenfreie
Hotline mit spezialisierten Ansprechpartnern geklärt werden. Der am
PC, Tablet oder Smartphone ausgefüllte Antrag kann sofort online an
die Agentur für Arbeit übermittelt werden. Dort wird er zur weiteren
Bearbeitung maschinell der elektronischen Akte des Antragstellers
zugeordnet. Der Eingang des Antrags wird dem Nutzer sofort mit E-Mail
bestätigt. Der eService "Arbeitslosengeld beantragen" wird gut
angenommen. Etwa jeder zehnte Antrag auf Arbeitslosengeld wird
elektronisch gestellt.

Auch die Arbeitgeber haben seit Januar 2014 die Möglichkeit,
Arbeitsbescheinigungen und Bescheinigungen über Nebenverdienst
elektronisch an die Agentur für Arbeit zu übermitteln. Der hierfür
angebotene Basisdienst "BEA - Bescheinigungen elektronisch annehmen"
ist bereits in zahlreichen Programmen der Arbeitgeber zur
Lohnabrechnung integriert. Zudem bietet die Firma ITSG über die
kostenlose Software sv.net diesen eService an. Viele Arbeitgeber
nutzen bereits diesen Weg und ersparen sich dadurch nicht
unerheblichen manuellen Aufwand. Das Statistische Bundesamt
(DESTATIS) hat die Vorteile des BEA-Verfahrens für Arbeitgeber
untersucht. Mit dem BEA-Verfahren können Arbeitgeber Bescheinigungen
für das Arbeitslosengeld elektronisch an die Agentur für Arbeit
melden. Dabei sparen sie Zeit und Geld. DESTATIS hat festgestellt,
dass Arbeitgeber je Arbeitsbescheinigung mindestens 7,10 Euro




gegenüber der Papierform sparen, bei der Nebeneinkommensbescheinigung
sogar 10,38 Euro. Das entspricht 60 bzw. 76 Prozent des
Bürokratieaufwandes. In Arbeitszeit ausgedrückt bedeutet dies eine
Verminderung von 17,5 auf 7,7 Minuten bzw. von 12,5 auf 5 Minuten.
Der komplette Bericht steht im Internet Bericht Destatis

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Datum: 12.08.2015 - 10:10 Uhr
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