(ots) - Im März 2015 bezogen in Deutschland rund 512 000
Personen Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem 4. Kapitel
des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe"). Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren unter diesen
Leistungsbeziehern mit 61 % mehr Frauen als Männer (39 %).
In der Pressemitteilung 280/15 vom 6. August 2015 ist die Anzahl
der Empfänger/innen je 1 000 Einwohner für den 31.12.2014 und März
2015 fehlerhaft berechnet worden. Die korrigierten Werte sind im
weiteren Text hervorgehoben und in der Tabelle aufgeführt
Im März 2015 erhielten im früheren Bundesgebiet 34 von 1 000
Einwohnern im Rentenalter ab 65 Jahre und 3 Monate Leistungen der
Grundsicherung; in den neuen Ländern einschließlich Berlin waren es
20 von 1 000 Einwohnern. Spitzenreiter unter den Bundesländern war
der Stadtstaat Hamburg (74 je 1 000 Einwohner). Die Bevölkerung in
Thüringen (10 je 1 000 Einwohner) und Sachsen (11 je 1 000
Einwohner) nahm diese Leistungen am seltensten in Anspruch.
Auf Grundsicherung sind im Rentenalter insbesondere Frauen im
früheren Bundesgebiet angewiesen: Im März 2015 bezogen im früheren
Bundesgebiet 36 von 1 000 Frauen und 30 von 1 000 Männern dieses
Alters Leistungen der Grundsicherung. In den neuen Ländern
einschließlich Berlin waren es jeweils 20 von 1 000 Frauen
beziehungsweise 1 000 Männern.
Neben den rund 512 000 Empfängerinnen und Empfängern von
Grundsicherung im Rentenalter gab es im März 2015 deutschlandweit
rund 483 000 Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung wegen
dauerhaft voller Erwerbsminderung. Diese waren mindestens 18 Jahre
alt, hatten das Rentenalter von 65 Jahren und 3 Monaten allerdings
noch nicht erreicht. Damit bezogen im März 2015 rund 995 000
volljährige Menschen in Deutschland Leistungen der Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII.
Die Grundsicherungsstatistik nach dem SGB XII wurde mit dem 1.
Berichtsquartal 2015 neu konzipiert. Die Zahl der Empfänger/innen
bezieht sich dabei immer auf den letzten Monat des Berichtsquartals.
Bei der erstmaligen Erhebung kam es zur Untererfassung in
verschiedenen Ländern. Für Deutschland insgesamt beträgt die
Untererfassung im März 2015 schätzungsweise 10 000 bis 15 000
Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung gemäß SGB XII, der
größte Teil davon in Berlin (schätzungsweise 10 000
Leistungsberechtigte).
Mit dem Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
(SGB XII) vom 20. Dezember 2012 wurde die Statistik der Empfänger von
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ab dem 1.
Berichtsquartal 2015 von einer dezentralen Jahres- auf eine zentrale
Quartalsstatistik umgestellt mit einem geänderten beziehungsweise
erweiterten Merkmalskatalog. Die Berichtsstellen übermitteln ihre
Daten ausschließlich elektronisch direkt ans Statistische Bundesamt.
Weitere Informationen zur Neukonzeption der Grundsicherungsstatistik
finden sich unter http://www.destatis.de/grundsicherung-sgb12.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit
Tabelle sowie weitere Informationen und Funktionen sind im
Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Antje Lemmer,
Telefon: (0611) 75 8157,
www.destatis.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
E-Mail: presse(at)destatis.de