PresseKat - Presserechtliches Informationsschreiben des BUND anlässlich der ARD-Sendung "plusminus"

Presserechtliches Informationsschreiben des BUND anlässlich der ARD-Sendung "plusminus"

ID: 1249513

(ots) - Sehr geehrte Damen und Herren,

wir zeigen an, dass wir den Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland e.V. (BUND) in dessen presserechtlichen Angelegenheiten
vertreten.

Aus Anlass aktueller Berichterstattung in der ARD-Sendung
"plusminus" unter dem Titel "Der BUND vor der Zerreißprobe?" vom
5.8.2015 bittet der BUND uns Ihnen zu schreiben.

Wir warnen ausdrücklich vor der ungeprüften Übernahme der
Berichterstattung. Diese enthält Unwahrheiten und erhebliche Verstöße
gegen das journalistische Vollständigkeitsgebot.

1.So heißt es, der BUND sei "total unterwandert von den Erzeugern
von erneuerbarer Energie, die jetzt mittlerweile dort den Ton
angeben." Tatsächlich sind nur 2 von gut 190 Vorständen und
Geschäftsführern des BUND auf Bundes- und Landesebene für die
Windenergiebranche tätig, einer von den beiden sogar nur
ehrenamtlich.

2.Die in dem Beitrag ebenfalls aufgestellte Behauptung, es gebe 20
führende Persönlichkeiten des BUND in den jeweiligen Bundesländern,
die gleichzeitig in der Wind-Lobby angestellt seien und für diese
arbeiteten, ist somit ersichtlich unwahr.

3.Ferner wird in dem Beitrag berichtet, dass der BUND hinsichtlich
des geplanten Windparks Nordergründe zunächst geklagt habe und sich
dann auf einen Deal eingelassen habe. Der Beitrag verschweigt jedoch,
dass der BUND erreicht hat, dass die Zahl der geplanten Anlagen von
ursprünglich 76 auf nur noch 18 verringert wurde. Der Redaktion war
die Tatsache nachweislich bekannt, dass dank des Einsatzes des BUND
die Zahl der Anlagen im Sinne des Naturschutzes drastisch reduziert
wurde.

4.Zudem wird berichtet, Windkraftbefürworter im BUND hätten
verheimlichen wollen, dass im Bereich der Windkraftanlage Fürfeld
seltene Rotmilane gesichtet wurden. Unerwähnt bleibt jedoch, dass der




BUND in seiner Stellungnahme zur dortigen
Umweltverträglichkeitsprüfung ausdrücklich auf die Sichtung
hingewiesen und spezielle Schutzmaßnahmen für den Rotmilan erreicht
hat.

Wir bitten die benannten Tatsachen bei künftiger Berichterstattung
zu berücksichtigen, erinnern an die journalistischen
Sorgfaltspflichten und insbesondere an das journalistische
Vollständigkeitsgebot und weisen schon jetzt darauf hin, dass wir
mandatiert sind, ggf. bestehende presserechtliche Ansprüche zur
Geltung zu bringen.

Dr. Steffen Bunnenberg Rechtsanwalt



Pressekontakt:
Bunnenberg Bertram Rechtsanwälte
Dr. Steffen Bunnenberg
Fasanenstraße 71
10719 Berlin

Tel.: 030 98321649-0
Fax: 030 98321649-9
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Datum: 12.08.2015 - 17:29 Uhr
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