Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
(firmenpresse) - Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Dresden - vom 11. August 2015
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Suizid nach Wochenbettdepression, 30.000,- Euro; LG Dresden, Az. 6 O 1805/12
Chronologie:
Die verstorbene Patientin befand sich aufgrund einer Wochenbettdepression auf einer geschlossenen Station im Hause der Beklagten. Trotz der Einstufung als besonders gefährdet und der Kenntnis um die Suizidgefahr erhielt sie einen Einzelausgang. Diesen nutzte sie, um sich von einem 20 Meter hohen Gerüst hinabzustürzen. Die Eltern der verstorbenen Patientin führen den Rechtsstreit gegen die Klinik.
Verfahren:
Das Landgericht Dresden hat den Vorfall mittels eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens eruieren lassen. Im Ergebnis konstatiert der bestellte Gutachter auf rund 200 Seiten der Behandlerseite gegenüber grobe Sorgfaltspflichtverletzungen, die zu dem tragischen Verlauf führten. Die Parteien schlossen daraufhin auf Anraten des Gerichtes einen Vergleich über 30.000,- Euro.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Der vom Gericht bestellte Sachverständige begründet in seinem Gutachten sehr ausführlich und präzise, dass bei suizidgefährdeten Patienten eine ganz besondere Sorgfaltspflicht besteht. Wird diese nicht eingehalten, kann es zu derart tragischen Verläufen kommen, wie im vorliegenden Fall, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM fest.
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