PresseKat - Qualitypool erleichtert Maklern die Anpassung an die Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Qualitypool erleichtert Maklern die Anpassung an die Wohnimmobilienkreditrichtlinie

ID: 1249781

(ots) - Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie und ihre Folgen
für das Maklergeschäft

Mitte Juli wurde von der Bundesregierung der Gesetzentwurf zur
Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) beschlossen.
Bereits am 21.03.2016 sollen die neuen Regeln in Kraft treten.
Qualitypool informiert über die möglichen Konsequenzen des Entwurfs
für die Baufinanzierungsberatung.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Richtlinie über
Wohnimmobilienkreditverträge des Europäischen Parlaments in
nationales Recht überführen soll, beinhaltet unter anderem
Berufszulassungs- und Berufsausbildungsregeln für Vermittler von
Immobilienkrediten. Gemäß des neuen §34i GewO für
Immobiliardarlehensvermittler wird künftig eine Sachkundeprüfung
Voraussetzung für die Berufszulassung sein. Zusätzlich sieht der
Gesetzentwurf vor, dass sich Immobiliardarlehensvermittler ab dem
21.03.2016 registrieren lassen und eine Berufshaftpflichtversicherung
abschließen müssen. "Alte Hasen", die bereits seit dem 21.03.2011 als
Immobiliardarlehensvermittler tätig sind, sind bei Nachweis ihrer
ununterbrochenen Tätigkeit unter bestimmten Voraussetzungen von der
Sachkundeprüfung ausgenommen.

Einführung eines Honorar-Immobiliardarlehensberaters angekündigt

Weiterhin soll künftig klar zwischen provisionsbasierter
Vermittlung und Honorarberatung unterschieden werden. Neu eingeführt
werden soll der sogenannte "Honorar-Immobiliardarlehensberater".
Dieser ist dazu verpflichtet, sich im Beratungsprozess einen
hinreichenden Marktüberblick zu verschaffen und darf keinerlei
Zuwendungen vom Darlehensgeber erhalten.

Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus Vorgaben für
vorvertragliche Informationspflichten und Beratungsleistungen. Sie
beinhalten, dass das Europäische Standardisierte Merkblatt (ESIS),




welches durch vorgegebene Pflichtangaben dem Verbraucher einen
europaweit einheitlichen Angebotsvergleich ermöglichen soll,
innerhalb des Beratungsprozesses an den Kreditnehmer weitergegeben
werden muss. Darüber hinaus soll eine explizite Pflicht zur
Erbringung von Beratungsleistungen bei der Darlehensvergabe bestehen.

Qualitypool setzt kontinuierlich auf eine unabhängige und
qualitativ hochwertige Beratung

"Wir interpretieren zumindest einen Teil des Gesetzentwurfs der
Bundesregierung dahingehend, dass eine unabhängige und qualitativ
hochwertige Beratung gestärkt wird. Dies ist ganz im Sinne des
Kurses, den wir mit Qualitypool verfolgen." erläutert Michael
Neumann, Geschäftsführer der Qualitypool GmbH. "Bei uns angebundene
Makler können bereits auf alle am Markt relevanten Produktanbieter
zugreifen und auf diese Weise das für ihre Kunden am besten geeignete
Produkt auswählen."

Die grundsätzliche Intention der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
sei nachvollziehbar, ergänzt Michael Neumann. Die vorgesehenen
Maßnahmen könnten aber bei einer zu detaillierten finalen
Ausgestaltung eine Ãœberregulierung der Beratung nach sich ziehen.
Eine solche Überregulierung würde die Transparenz des
Beratungsprozesses nicht verbessern, im Gegenzug aber, z. B. aufgrund
des erhöhten Verwaltungsaufwands, das Produktangebot und
Beratungsleistungen für den Endkunden verteuern.

Viele der zu ergreifenden Maßnahmen werden erst in den kommenden
Wochen konkret feststehen, wenn das Gesetz verabschiedet und die
Rechtsverordnung mit den Detailregelungen erstellt ist. Für die
Qualitypool-Makler wird es mit Hinblick auf eine notwendige
Vermögensschadenshaftpflicht und Sachkundenachweise v.a. auf die
Verordnung ankommen. Der Support der Qualitypool GmbH hält sich
deshalb in den kommenden Monaten ständig auf dem neuesten Stand und
wird die angebundenen Makler bei der Umsetzung der neuen Vorschriften
aktiv unterstützen. Auf diese Weise können sich die Makler auf ihr
Tagesgeschäft, die Baufinanzierungsberatung, konzentrieren.

Hier finden Sie die Pressemitteilungen: www.goo.gl/pRfkbu

Ãœber die Qualitypool GmbH

Die Qualitypool GmbH gehört zum Hypoport-Konzern und ist der
unabhängige Maklerpool mit mehr als 700 aktiven Maklern. Als einer
der führenden Maklerpools bietet die Qualitypool GmbH ihren Maklern
ein breites Portfolio an Produkten zur Finanzierung, Versicherung und
Geldanlage. Qualitypool ist eine 100%ige Tochter des an der
Frankfurter Börse gelisteten internetbasierten Finanzdienstleisters
Hypoport AG.



Pressekontakt:
Caroline Scherr
Communications Manager
Tel.: +49 (0)30 / 42086 - 1934
Mobil: +49(0)151 / 5804 - 1522
Fax: +49 (0)30 / 42086 - 1999
E-Mail: pr(at)qualitypool.de

Qualitypool GmbH
Hansestraße 14
23558 Lübeck
Internet: www.qualitypool.de


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Datum: 13.08.2015 - 11:12 Uhr
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