(ots) - Vom Facebook-Profil bis zu den Urlaubsfotos in der
Cloud: Wer stirbt, hinterlässt mittlerweile auch im Netz viele
Spuren. Dieser digitale Nachlass kann Hinterbliebenen zusätzliche
Sorgen bereiten. Weil die Firma Columba Trauernden bei der Abwicklung
des Online-Erbes Unterstützung bietet, wurde sie von der Initiative
Deutschland - Land der Ideen und der Deutschen Bank zum
"Ausgezeichneten Ort 2015" gekürt. Anne Mahncke, Head of Channel
Management bei Columba, erklärt, wie Internetnutzer für den Ernstfall
vorsorgen und ihre Angehörigen entlasten können.
Abmelden, löschen, kündigen: Neben der emotionalen Belastung und
dem bürokratischen Aufwand eines Trauerfalls müssen Hinterbliebene
heutzutage auch den digitalen Nachlass des Verstorbenen regeln. Dazu
gehören etwa kostenpflichtige Accounts bei Portalen wie Spotify oder
Profile in sozialen Netzwerken. Diese komplizierte Aufgabe kann das
Online-Schutzpaket der Firma Columba übernehmen, das Angehörige bei
Bestattungsinstituten erwerben können. Was Internetnutzer schon zu
Lebzeiten tun können, um ihren Online-Nachlass zu regeln, erklärt
Columba-Expertin Anne Mahncke in vier Tipps:
1. Den Ãœberblick behalten
Ein kostenpflichtiger Xing-Account, ein digitales Zeitungs-Abo
oder Onlineshopping auf Raten: "Alle im Internet geschlossenen
Verträge gehen nach dem Tod auf den Erben über", erklärt Anne
Mahncke. Internetnutzer sollten konsequent eine Liste darüber führen,
wann und wofür sie im Netz Geld ausgeben. So haben sie nicht nur
laufende Kosten im Blick. Sie sorgen auch dafür, dass ihre
Angehörigen im Ernstfall wissen, welche Zahlungen auf sie zukommen.
2. Ein "digitales Testament" verfassen
Was soll nach dem Tod mit dem Facebook-Profil passieren, was mit
den E-Mails im privaten Posteingang? Um Hinterbliebenen schwierige
Entscheidungen zu ersparen, sollten Internetnutzer in einem Dokument
festhalten, wie mit ihrem digitalen Nachlass umzugehen ist. Dabei
sollten nicht nur Daten im Netz bedacht werden, sondern auch alles,
was auf den persönlichen Geräten gespeichert ist.
3. Einen Verwalter bestimmen
Internetnutzer sollten sich frühzeitig darüber Gedanken machen,
wer sich im Falle ihres Ablebens um ihr Erbe im Netz kümmern sollte.
"Es ist auf jeden Fall sinnvoll, eine Vertrauensperson als Verwalter
zu bestimmen. Man sollte aber bedenken, was man diesem Menschen dabei
zumutet und genau erklären, worin seine Aufgabe besteht. Etwaige
Grenzen sollten klar definiert werden: zum Beispiel, ob der Verwalter
private E-Mails lesen darf oder sie direkt löschen soll", so Mahncke.
4. Passwörter nicht herausgeben
Von Unternehmen, die anbieten, Passwörter zu speichern und im
Ernstfall an die Hinterbliebenen weiterzugeben, raten Anne Mahncke
sowie die deutsche Verbraucherzentrale ab. "Diese Firmen bewahren die
privaten Zugangsdaten ihrer Kunden meist in einer Cloud auf. Dabei
besteht immer ein Sicherheitsrisiko. Außerdem kann es passieren, dass
so ein Unternehmen Konkurs geht. Was dann mit den Daten geschieht,
ist nicht vorhersehbar", so die Expertin. Mahncke rät generell dazu,
Passwörter nicht an Dritte weiterzugeben. Die Verbraucherzentrale
empfiehlt, wichtige Zugangsdaten entweder verschlüsselt auf einem
USB-Stick oder mit einem sogenannten Passwort-Manager auf dem Rechner
zu sichern.
Columba: Recherche und Regelung des digitalen Erbes
Die Idee zu Columba entstand, als CEO Oliver Eiler zwei Jahre nach
dem Tod eines guten Freundes von einem bekannten deutschen
Karrierenetzwerk an dessen Geburtstag erinnert wurde. Der Vertrag für
den kostenpflichtigen Premium-Account wurde automatisch verlängert,
ohne dass die damalige Lebensgefährtin das bemerkt hatte. "Für
Hinterbliebene bedeuten solche Situationen nicht nur eine emotionale,
sondern oft auch eine finanzielle Belastung", erklärt Anne Mahncke.
Diese verhindert das Online-Schutzpaket: Mit einer neuartigen
technologischen Umsetzung in Form eines automatisierten
Datenabgleichs bekommen Angehörige einen genauen Überblick über
sämtliche Online-Verträge und -Mitgliedschaften des Verstorbenen -
und können somit entscheiden, ob Columba diese auf sie übertragen
oder direkt kündigen soll. Ermitteltes Guthaben wird an den
erbberechtigten Hinterbliebenen übertragen. Bereits knapp 1000
Bestattungshäuser arbeiten mit der Firma Columba zusammen. Für den
innovativen Service wurde sie zudem von der Initiative "Deutschland -
Land der Ideen" und der Deutschen Bank zum "Ausgezeichneten Ort 2015"
gekürt. "Wir freuen uns sehr über diesen Preis. Er zeigt, dass wir
auf dem richtigen Weg sind", so Anne Mahncke.
Ãœber den Wettbewerb
Neue Lösungen für eine vernetzte Zukunft sucht der Wettbewerb
"Ausgezeichnete Orte im Land der Ideen" 2015: Unter dem Motto "Stadt,
Land, Netz! Innovationen für eine digitale Welt" würdigen die
Initiative "Deutschland - Land der Ideen" und die Deutsche Bank die
100 besten Projekte aus Deutschland, die einen besonderen Beitrag zum
digitalen Wandel leisten.
Mehr zum Wettbewerb unter deutschland-vernetzt.de und
land-der-ideen.de.
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