(ots) - Zur geplanten Novellierung des
Kulturgutschutzgesetzes erklärt der Vorsitzende der Deutschen
Stiftung Eigentum, Dr. Hermann Otto Solms: Die geplante Novellierung
des Kulturgutschutzgesetzes ist ein Frontalangriff auf die privaten
Eigentümer. Das im Grundgesetz verankerte Eigentumsrecht wird beim
Entwurf von Kulturstaatsministerin Monika Grütters völlig missachtet.
Die Formulierungen sind zudem so unpräzise, dass sie viel Spielraum
für willkürliche Auslegungen der Behörden geben.
Deshalb fordert die Deutsche Stiftung Eigentum, dass der Staat
auch im Kulturbereich das Recht der Eigentümer schützt und nicht
willkürlich einschränkt. Laut Entwurf will Frau Grütters die
Ausfuhrbeschränkungen kräftig verschärfen und den "Ausfuhrstopp" auf
das gesamte europäische Binnenland ausweiten. Das wäre ein massiver
Eingriff in die Verfügungsfreiheit der privaten Eigentümer. Das
Gesetz würde nicht nur Handel, Sammler und Künstler empfindlich
treffen, sondern auch hunderttausende privater Haushalte, die
vielleicht eine seltene Münze, ein altes Musikinstrument oder ein
wertvolles Gemälde ihr Eigen nennen.
Was geschieht bei einem Wohnsitzwechsel/Umzug ins Ausland? Selbst
skurrile Folgen sind nicht unwahrscheinlich: So dürfte eine wertvolle
Geige künftig nicht mehr ohne Genehmigung in die Ferien nach
Frankreich mitgenommen werden. Oder bei einem Oldtimer-Ausflug nach
Italien wäre für manchen bereits an der Grenze Schluss, wenn das Auto
älter als 75 Jahre ist und nur noch mit Genehmigung ausgeführt werden
darf.
Kunst braucht keine Bevormundung und keine staatliche Kontrolle.
Gleiches gilt auch für die Besitzer von Kulturgütern, erst recht wenn
diese dem Staat nicht gehören. Wenn der Staat einzelne, seltene
Kunstgegenstände vor dem Verkauf ins Ausland bewahren will, dann muss
er selbst als Käufer auftreten. Dann wird jedenfalls der Markt für
Kulturgüter nicht beeinträchtigt.
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