PresseKat - Paritätischer kritisiert gefährliche Stimmungsmache: Leistungen für Flüchtlinge müssen ausgebau

Paritätischer kritisiert gefährliche Stimmungsmache: Leistungen für Flüchtlinge müssen ausgebaut statt eingeschränkt werden

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(ots) - Mit Empörung reagiert der Paritätische
Wohlfahrtsverband auf Äußerungen von Bundesinnenminister de Maizière,
in denen der Minister die Leistungen und Standards für Flüchtlinge in
Frage stellt und eine Überprüfung fordert. Der Verband kritisiert die
Aussagen des Ministers im ZDF-Interview als "gefährliche
Stimmungsmache", die Rassisten und Rechten in die Hände spielen könne
und darüber hinaus das große ehrenamtliche Engagement der Menschen
für die Flüchtlinge untergrabe. Statt die Einschränkung von
Leistungen in Aussicht zu stellen, müsste schnellstmöglich mit
vereinten Kräften solidarisch dafür gesorgt werden, dass eine
menschenwürdige Versorgung und Unterbringung der Menschen, die in
ihrer Not in Deutschland Zuflucht suchen, gewährleistet wird. Auch
über eine Ausweitung der Möglichkeiten, legal nach Deutschland
einzuwandern, müsse endlich ernsthaft debattiert werden.

"Die gesellschaftliche Herausforderung, die der Zuzug von
Flüchtlingen aktuell bedeutet, kann man nicht lösen, indem man zur
Abschreckung soziale Standards in Frage stellt. Über die Würde des
Menschen debattiert man nicht", so Ulrich Schneider,
Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Der Verweis
des Bundesinnenministers, dass die Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz pro Monat so hoch seien wie das Einkommen
eines Polizisten im Kosovo und in Albanien, sei einfach nur
"Populismus". De Maizière unterschlage dabei außerordentlich
unterschiedliche Lebenshaltungskosten in diesen Ländern.

Der Verband erinnert daran, dass das Bundesverfassungsgericht klar
gesagt habe, dass sich die Leistungen für Flüchtlinge am
Lebensstandard in Deutschland orientieren müssen und nicht an einem
europäischen Standard. Einschränkungen wären nur gerechtfertigt, wenn
Asylsuchende einen nachweisbar geringeren Bedarf hätten. Davon könne




aber keine Rede sein. Leistungseinschränkungen aus
"migrationspolitischen Erwägungen" seien, wie das
Bundesverfassungsgericht ebenfalls klar gestellt habe, mit dem
Grundgesetz nicht vereinbar.



Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling, Tel. 030/24636305, e-Mail: pr(at)paritaet.org


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Datum: 14.08.2015 - 12:15 Uhr
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